Zwei Haftbefehle in Saarbrücken vollstreckt
Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung
Panorama: Festnahmen bei Saarbrücken
Saarbrücken () – Die Bundespolizei hat zwei Haftbefehle vollstreckt. Das teilte die Bundespolizei in Saarbrücken am Freitag mit.
Ein 32-jähriger Gambier muss 80 Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen, eine 29-jährige Französin 30 Tage.
Am Grenzübergang der Bundesautobahn 8 bei Moseltal an der Landesgrenze zu Luxemburg kontrollierten die Beamten den Mann am Donnerstag gegen 15:50 Uhr im Rahmen der Binnengrenzkontrollen. Bei der Überprüfung lagen zwei Haftbefehle vor: wegen einer nicht gezahlten Geldbuße von 500 Euro sowie wegen eines fahrlässigen Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz mit einer Geldstrafe von 4.800 Euro.
Da der 32-Jährige die Beträge nicht zahlen konnte, wurde er zur Verbüßung von 20 Tagen Erzwingungshaft und 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe in eine JVA eingeliefert.
Gegen 17:30 Uhr unterzogen die Einsatzkräfte die 29-jährige Französin in Saarbrücken einer grenzpolizeilichen Kontrolle. Gegen sie bestand ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Da sie die Geldstrafe von 1.800 Euro nicht entrichten konnte, brachten die Beamten sie zur Verbüßung einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Festnahme mit Handschellen (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Bundespolizei vollstreckte zwei Haftbefehle in Saarbrücken, darunter bei Kontrollen an der Bundesautobahn 8 bei Moseltal/Landesgrenze zu Luxemburg und bei einer grenzpolizeilichen Kontrolle in Saarbrücken
- 32-jähriger Gambier: 80 Tage Haft (20 Tage Erzwingungshaft wegen nicht gezahlter Geldbuße 500 Euro sowie 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe wegen fahrlässigen Vergehens nach Pflichtversicherungsgesetz Geldstrafe 4.800 Euro)
- 29-jährige Französin: 30 Tage Haft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis; Geldstrafe 1.800 Euro konnte nicht entrichtet werden, daher 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Bundespolizei in Saarbrücken; zwei Personen (32-jähriger Gambier, 29-jährige Französin) von Binnengrenzkontrollen betroffen (Grenzübergang BAB 8 bei Moseltal kontrolliert am Donnerstag 15:50 Uhr; Kontrolle in Saarbrücken gegen 17:30 Uhr) und Haftbefehle wurden vollstreckt
- 32-Jähriger: 80 Tage JVA (20 Tage Erzwingungshaft wegen nicht gezahlter Geldbuße 500 Euro; 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe wegen Geldstrafe 4.800 Euro)
- 29-Jährige: 30 Tage JVA (Ersatzfreiheitsstrafe, Geldstrafe 1.800 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis)
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Bundespolizei vollstreckte zwei Haftbefehle bei Binnengrenzkontrollen am Grenzübergang Bundesautobahn 8 bei Moseltal und in Saarbrücken
- Ursachen waren nicht gezahlte Geldbußen bzw. eine Geldstrafe wegen fahrlässigen Vergehens nach Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- Auslöser waren Kontrollen der Beamten; mangels Zahlungsfähigkeit wurden Ersatzfreiheitsstrafen bzw. Erzwingungshaft von 20 bzw. 60 Tagen sowie 30 Tagen angeordnet
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Die Bundespolizei hat am Grenzübergang der A8 bei Moseltal den 32-jährigen Gambier kontrolliert und zwei Haftbefehle vollstreckt, indem er wegen nicht gezahlter Geldbußen sowie Ersatzfreiheitsstrafen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde
- Die Bundespolizei hat die 29-jährige Französin in Saarbrücken grenzpolizeilich kontrolliert und den Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vollstreckt, indem sie wegen nicht entrichteter Geldstrafe in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde
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