AfD erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Springer: Verlag will Rechtsmittel prüfen
Berlin - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: AfD-Unterlassung in Berlin
Postdam/Berlin () – Die AfD-Fraktion in Brandenburg hat vor dem Berliner Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen den Axel-Springer-Verlag erwirkt. Der will sich noch nicht geschlagen geben und prüft Rechtsmittel.
Laut AfD wurde dem Verlag in einer am Dienstag verkündeten Entscheidung untersagt, Behauptungen über die Landtagssitzung vom 17. Juni 2026 weiter zu verbreiten.
Es ging dabei um einen Artikel in der Onlineausgabe der „B.Z.“ vom selben Tag, der sich mit einem Beschluss des Landtags befasste, die Grundentschädigung der Abgeordneten im nächsten Jahr nicht zu erhöhen.
Die AfD-Fraktion hatte nach eigenen Angaben zuvor einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nach Darstellung der Partei nicht nur eine vollständige Nullrunde im Jahr 2027 vorsah, sondern auch die bisherige Automatik der jährlichen Erhöhungen beendet und für jede Erhöhung einen neuen Beschluss des Parlaments erfordert hätte. Dieser Gesetzentwurf wurde aber mit der SPD-CDU-Mehrheit abgelehnt, beschlossen wurde schließlich nur die Aussetzung der Erhöhung der Grundentschädigung.
Die AfD teilte dazu mit, die „B.Z.“ habe „eine Fantasiegeschichte, die wenig mit der Wirklichkeit zu tun hatte und in der nahezu sämtliche Behauptungen, die die AfD-Fraktion betrafen, falsch waren“ gebracht.
Insgesamt sieben Tatsachenbehauptungen und daran anknüpfende Meinungsäußerungen seien vom Gericht untersagt worden.
Der Axel-Springer-Verlag wies den Vorwurf in wesentlichen Teilen zurück: „Es handelte sich mitnichten um eine `Fantasiegeschichte`“, sagte ein Verlagssprecher am Donnerstag der . Es liege noch kein begründetes Urteil vor, sobald dies der Fall sei, würden umgehend Rechtsmittel geprüft.
„Wir lassen uns von der AfD nicht vorschreiben, wie wir zu berichten und zu kommentieren haben. Insofern ist es bedauerlich, dass die Entscheidung des Landgerichtes der Pressefreiheit hier nicht den Vorrang gibt“, sagte der Sprecher weiter.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Die AfD-Fraktion in Brandenburg erwirkte vor dem Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Axel-Springer-Verlag zur weiteren Verbreitung von Behauptungen über die Landtagssitzung vom 17. Juni 2026
- Dem Verlag wurde untersagt, sieben Tatsachenbehauptungen samt zugehörigen Meinungsäußerungen aus einem B.Z.-Artikel weiter zu verbreiten; der Verlag prüft Rechtsmittel, da noch kein begründetes Urteil vorliegt
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- AfD-Fraktion in Brandenburg sowie Axel-Springer-Verlag und die Onlineausgabe der „B.Z.“ in Berlin; rechtliche Maßnahme: einstweilige Verfügung untersagt dem Verlag, Behauptungen zur Landtagssitzung vom 17. Juni 2026 weiter zu verbreiten; insgesamt sieben Tatsachenbehauptungen samt anschließenden Meinungsäußerungen betroffen; Entscheidung am Dienstag verkündet, Sprecher äußerte sich am Donnerstag
- Zielkonflikt betrifft Berichterstattung über einen Beschluss des Landtags zur Grundentschädigung der Abgeordneten im nächsten Jahr (Aussetzung der Erhöhung; AfD behauptet Nullrunde 2027 und Ende jährlicher Erhöhungsautomatik); Verlag prüft Rechtsmittel, es liegt noch kein begründetes Urteil vor
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- AfD-Fraktion in Brandenburg erwirkt vor dem Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Axel-Springer-Verlag; untersagt wurde die weitere Verbreitung von Behauptungen über die Landtagssitzung vom 17. Juni 2026 aus dem B.Z.-Onlineartikel
- Streitgegenstand war ein Bericht über einen Landtagsbeschluss zur Grundentschädigung der Abgeordneten, wonach die AfD bestreitet, dass die Darstellung der B.Z. die eigenen Positionen korrekt wiedergibt (u.a. Behauptungen über Nullrunde/Abschaffung von jährlichen Erhöhungen), während der Verlag betont, es handle sich nicht um eine „Fantasiegeschichte“ und kündigt Rechtsmittel an
- Kontext: Auseinandersetzung um die parlamentarische Behandlung eines AfD-Gesetzentwurfs mit SPD-CDU-Mehrheit (Ablehnung der vollständigen Nullrunde sowie der Beendigung der Automatik), statt dessen beschlossen wurde nur die Aussetzung der Erhöhung; Gericht untersagte insgesamt sieben Tatsachenbehauptungen inkl. daran anknüpfender Meinungsäußerungen
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Das Berliner Landgericht hat dem Axel-Springer-Verlag per einstweiliger Verfügung untersagt, bestimmte Behauptungen zur Landtagssitzung vom 17. Juni 2026 weiter zu verbreiten
- Das Gericht untersagte dabei insgesamt sieben Tatsachenbehauptungen samt daran anknüpfenden Meinungsäußerungen
- Der Axel-Springer-Verlag prüft Rechtsmittel, da noch kein begründetes Urteil vorliegt
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