CDU-Regierung in Rheinland-Pfalz hält an Einbürgerung ohne Sprachtest fest
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Politik Rheinland-Pfalz: Einbürgerung ohne Sprachzertifikat
Mainz () – In Rheinland-Pfalz sind Einbürgerungen ohne den Nachweis eines Sprachzertifikats auch künftig weiterhin möglich. Auf eine entsprechende Anfrage des Nachrichtenmagazins „Focus“ beim dortigen Innenministerium erklärte ein Sprecher: „Ja, das Innenministerium hält weiterhin an diesem Modus fest.“ Weiter verwies das Ministerium auf sogenannte „Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz“, die Rheinland-Pfalz anwende.
In den Anwendungshinweisen heißt es, dass auf einen Sprachtest verzichtet werden könne, wenn der Antragsteller „nach der in einem persönlichen Gespräch gewonnenen Überzeugung der Staatsangehörigkeitsbehörde offensichtlich über die geforderten Sprachkenntnisse“ verfüge.
Die Einbürgerungspraxis in Rheinland-Pfalz hatte im Landtagswahlkampf im Frühjahr noch für Aufregung gesorgt. Der heutige Ministerpräsident und damalige CDU-Spitzenkandidat Gordon Schnieder wetterte: „Für mich ist völlig klar: Wer deutscher Staatsbürger werden will, muss unsere Sprache beherrschen und unsere Werte leben.“ Deshalb müsse das Beherrschen der deutschen Sprache „zwingende Voraussetzung“ für eine erfolgreiche Einbürgerung sein. „Dass das rheinland-pfälzische Integrationsministerium nicht konsequent auf Sprachtests besteht, ist aus meiner Sicht deshalb inakzeptabel“, sagte Schnieder.
Auf Focus-Anfrage will sich Schnieder nicht persönlich dazu äußern, warum seine Landesregierung das fortführt, was er noch vor wenigen Monaten als „inakzeptabel“ dargestellt hat. Die Sprecherin der Landesregierung teilte lediglich mit: „Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten möchte, muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören auch ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.“ Ein Verzicht auf die Vorlage eines formalen Sprachzertifikats komme ausschließlich in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. „Auch in diesen Fällen müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse belastbar auf andere Weise nachgewiesen werden“, heißt es. Was das konkret bedeutet, ließ die Staatskanzlei offen.
Die Sprecherin wies darüber hinaus darauf hin, dass „zum 20. März bestehende gesetzliche Ausnahmeregelungen beim Nachweis von Sprachkenntnissen für bestimmte Altersgruppen aufgehoben“ wurden. Die Landesregierung beteuert: „Eine Einbürgerung ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse findet nicht statt.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Landtag von Rheinland-Pfalz (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Rheinland-Pfalz ermöglicht weiterhin Einbürgerungen ohne formales Sprachzertifikat, solange die Staatsangehörigkeitsbehörde aufgrund eines persönlichen Gesprächs offensichtlich von ausreichenden Sprachkenntnissen überzeugt ist
- Das Innenministerium hält laut Anfrage beim Modus weiterhin fest und verweist auf die bundesweiten Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz, wonach in solchen Fällen auf einen Sprachtest verzichtet werden kann
- Bestehende gesetzliche Ausnahmen beim Sprachkenntnisnachweis für bestimmte Altersgruppen wurden zum 20. März aufgehoben, zugleich beteuert die Landesregierung, dass eine Einbürgerung ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nicht erfolgt
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind Einbürgerungsanträge in Rheinland-Pfalz; das Innenministerium hält auch künftig ohne formales Sprachzertifikat an der Möglichkeit fest, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde nach persönlichem Gespräch davon überzeugt ist, dass die geforderten Sprachkenntnisse vorliegen
- Zeithorizont/Fristen: Gesetzliche Ausnahmeregelungen beim Nachweis von Sprachkenntnissen für bestimmte Altersgruppen wurden zum 20. März aufgehoben; als Zeitraum wird zudem der fortdauernde Betrieb „auch künftig“ und die damals diskutierte Praxis im Landtagswahlkampf im Frühjahr genannt
- Betroffene Zielgruppen/Art der Nachweise: Ausnahmefälle statt Sprachzertifikat, wobei Sprachkenntnisse weiterhin belastbar „auf andere Weise“ nachzuweisen sind; eine Einbürgerung ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse werde nicht durchgeführt
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Rheinland-Pfalz ermöglicht auch künftig Einbürgerungen ohne formales Sprachzertifikat, weil das Innenministerium weiterhin an einem bestehenden Verfahrensmodus festhält und sich auf Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz des Bundes beruft
- Sprachtest kann laut Anwendungshinweisen entfallen, wenn die Behörde nach einem persönlichen Gespräch offensichtlich von ausreichenden Sprachkenntnissen überzeugt ist, wodurch der Nachweis auf andere Weise erfolgen kann
- Auslöser war die politische Kritik im Landtagswahlkampf (u. a. durch Gordon Schnieder), weshalb später betont wurde, Einbürgerungen erfolgten nicht ohne ausreichende Sprachkenntnisse und dass zudem gesetzliche Ausnahmen für bestimmte Altersgruppen zum 20. März aufgehoben wurden
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Das Innenministerium hält auch künftig an der bisherigen Einbürgerungspraxis fest, bei der in bestimmten Fällen auf ein formales Sprachzertifikat verzichtet werden kann
- Die Staatsangehörigkeitsbehörden können auf einen Sprachtest verzichten, wenn nach einem persönlichen Gespräch offensichtlich ist, dass die geforderten Sprachkenntnisse vorliegen
- Bestehende gesetzliche Ausnahmeregelungen für bestimmte Altersgruppen wurden zum 20. März aufgehoben und eine Einbürgerung ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse soll nicht stattfinden
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