Nach CSD-Anschlag: Miersch für Überprüfung von Polizeigesetzen

29. Juli 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Panorama: Terroranschlag in
Berlin () – Nach dem islamistischen und queerfeindlichen Terroranschlag auf den Christopher Street Day in Berlin hat sich SPD-Fraktionschef Matthias Miersch offen dafür gezeigt, die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zu überprüfen.

Es seien in den vergangenen Jahren schon viele Gesetze verändert worden. „Aber wir sind erst mal natürlich offen, um alles auf den Tisch zu legen und zu sagen: An welchen Stellen hapert es?“, sagte er der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv am Mittwoch. „Zum Beispiel der Punkt, dass wir unterschiedliche Polizeigesetze in den Bundesländern haben, erscheint mir etwas, worüber wir auf alle Fälle auch reden müssen.“

Verschärfungen des Jugendstrafrechts sieht Miersch allerdings, ebenso wie der Innenpolitiker Sebastian Fiedler (SPD), kritisch. Er teile diese Skepsis, so der Fraktionschef. „Wir haben Gesetze und die müssen angewendet werden. Und dann sind es Richter, dann sind es Staatsanwälte, die auch immer einen Bewegungsspielraum brauchen“, so Miersch. „Man kann das nicht als Gesetzgeber alles eins zu eins vorgeben.“

Zur Ehrlichkeit gehöre es dazu, diese Spielräume auch immer wieder zu benennen. Deswegen sei er bei diesem Punkt skeptisch. „Aber bei den Gefährdern selbst, an welchen Stellen wir welche Möglichkeiten den Strafverfolgungsbehörden geben, ob die ausreichen, da glaube ich muss man drüber reden“, sagte der SPD-Politiker.

Vor dem Hintergrund des Anschlags warb Miersch zudem für eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität. Die Verfassung sei das oberste Gut im Rechtsstaat. „Und hier den Artikel drei noch mal zu präzisieren, dass wir keine Benachteiligung bei der sexuellen Identität haben wollen, das wäre ein deutliches Signal. Und deswegen werben wir dafür.“

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In Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Als Reaktion auf die Verfolgung von Minderheiten im Nationalsozialismus wurden die meisten Opfergruppen in das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz aufgenommen. Queere Menschen fehlen darin ebenso wie (psychisch) Erkrankte und mehrere damals als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ sozial ausgegrenzte Gruppen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Trauer nach CSD-Anschlag am 28.07.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • SPD-Fraktionschef Matthias Miersch zeigte sich offen, die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden nach dem CSD-Anschlag zu überprüfen und nannte als Beispiel die unterschiedlichen Polizeigesetze in den Bundesländern
  • Miersch zeigte sich skeptisch gegenüber Verschärfungen des Jugendstrafrechts und betonte, dass Richter und Staatsanwälte für die Anwendung von Gesetzen Bewegungsspielräume bräuchten
  • Miersch warb für eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität, um eine Nichtbenachteiligung queerer Menschen als Signal zu setzen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen SPD auf Bundesebene sowie Strafverfolgungsbehörden in allen Bundesländern; regional Fokus Berlin als Ort des Anschlags, dabei Forderung Strafverfolgungsmöglichkeiten über die letzten Jahre geänderte Gesetze zu prüfen und Polizeigesetze der Länder als möglichen Schwachpunkt zu thematisieren; keine konkreten Zahlen oder Fristen genannt
  • Zielgruppen vor allem queere Menschen und allgemein Minderheiten im Kontext der Terrorattacke auf den CSD; außerdem gesetzgeberische Beteiligte wie Richter und Staatsanwälte durch Diskussion über „Bewegungsspielraum“ im Jugendstrafrecht; keine konkreten Zeiträume oder Kennziffern genannt
  • Bundesweite Verfassungsdebatte zum Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 mit Ergänzung um das Merkmal sexuelle Identität als „deutliches Signal“; keine konkreten Umsetzungs- oder Abstimmungsfristen genannt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • islamistischer und queerfeindlicher Terroranschlag auf den CSD in Berlin als Anlass für die Überprüfung von Strafverfolgungsmöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen
  • unterschiedliche Polizeigesetze in den Bundesländern als möglicher Hintergrundgrund für Lücken bei der Strafverfolgung
  • politische Forderung zur Ergänzung/Präzisierung von Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen Identität als Kontext für den verfassungsrechtlichen Schutz vor Benachteiligung

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • SPD-Fraktionschef Matthias Miersch kündigt an, die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zu überprüfen und dabei „alles auf den Tisch“ zu legen sowie konkrete Schwachstellen bei Gesetzen zu benennen
  • SPD nennt als Punkt, über den beraten werden müsse, dass in den Bundesländern unterschiedliche Polizeigesetze gelten
  • Miersch und Innenpolitiker Sebastian Fiedler werben für eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität, um Benachteiligungen auszuschließen
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