Zahl der Menschen mit Bezug von Asylbewerberleistungen in NRW auf niedrigstem Stand seit 2013

29. Juli 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: NRW Asylbewerberleistungen rückläufig

Düsseldorf () – In haben sich die Zahlen der Menschen, die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, deutlich verringert. Ende 2025 erhielten 70.540 Personen diese Leistungen, was einem Rückgang von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht, teilte der Landesbetrieb IT.NRW am Mittwoch mit.

Dies ist der niedrigste Stand seit 2013.

Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG werden in der Regel nach ihrer Ankunft in NRW zunächst in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht und erhalten dort Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Diese Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs werden unter anderem als Sachleistungen erbracht. Ende 2025 lebten 11.975 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, das waren 46 % weniger als ein Jahr zuvor.

Wer nicht mehr verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, wird nach einem Verteilschlüssel den nordrhein-westfälischen Kommunen zugewiesen.

Die Zahl der kommunal zugewiesenen Leistungsbeziehenden lag Ende 2025 bei 58.565 Personen und damit um 12 % niedriger als ein Jahr zuvor. Von ihnen erhielten 63 %, also 36.740 Personen, ebenfalls Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Die übrigen 21.825 hatten Anspruch auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG und erhielten Leistungen, die der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entsprechen.

Dieser Anspruch besteht in der Regel nach 36 Monaten Aufenthalt.

Die fünf häufigsten Herkunftsländer der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG waren Ende 2025: , Türkei, , und der . Mit 53 % kam etwas mehr als die Hälfte aller Personen mit Leistungsbezug Ende 2025 aus diesen Ländern.

Mit 34 % war gut ein Drittel der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG minderjährig.

Siehe auch:  Wetterbericht für Schleswig-Holstein/Hamburg (05.08.2026)

Im jungen Erwachsenenalter von 18 bis 24 Jahren befanden sich 14 %. Rund die Hälfte (50 %) war 25 bis 64 Jahre alt und 2 % hatten das 65ste Lebensjahr überschritten. Mit 59 % waren Ende 2025 knapp drei Fünftel der Personen mit Leistungsbezug männlich.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Frau mit Kopftuch und Frau ohne Kopftuch (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Ende 2025 erhielten in Nordrhein-Westfalen 70.540 Personen Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, 20% weniger als im Vorjahr und niedrigster Stand seit 2013
  • Ende 2025 lebten 11.975 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, 46% weniger als ein Jahr zuvor; kommunal zugewiesen waren 58.565 Personen, 12% weniger, davon erhielten 63% Grundleistungen nach § 3 AsylbLG und 21.825 Analogleistungen nach § 2 AsylbLG
  • Haupt-Herkunftsländer der Leistungsbeziehenden waren Ende 2025 Syrien, Türkei, Irak, Afghanistan und Iran (zusammen 53%); 34% waren minderjährig, 59% männlich

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Nordrhein-Westfalen; Ende 2025 70.540 Personen mit Regelleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz; Rückgang um 20 % gegenüber Vorjahr; niedrigster Stand seit 2013
  • Nordrhein-Westfalen; Ende 2025 11.975 Menschen in Aufnahmeeinrichtungen des Landes; 46 % weniger als ein Jahr zuvor; kommunal zugewiesen 58.565 Personen; 12 % weniger; davon 63 % (36.740) Grundleistungen nach § 3 AsylbLG und 21.825 Analogleistungen nach § 2 AsylbLG
  • Nordrhein-Westfalen; Anspruch auf Analogleistungen in der Regel nach 36 Monaten Aufenthalt; Ende 2025 Herkunftsländer Syrien, Türkei, Irak, Afghanistan, Iran (zusammen 53 %); 34 % minderjährig; 18–24 Jahre 14 %; 59 % männlich

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Rückgang der Zahl der Leistungsbeziehenden nach Asylbewerberleistungsgesetz in NRW: Ende 2025 70.540 Personen, 20 % weniger als im Vorjahr; niedrigster Stand seit 2013; gleichzeitig weniger Menschen in Landesaufnahmeeinrichtungen (11.975, -46 %)
  • Hintergrund/Kontext des Leistungsbezugs: Zunächst Unterbringung in NRW-Aufnahmeeinrichtungen mit Grundleistungen nach § 3 AsylbLG (teilweise als Sachleistungen); danach Zuweisung an Kommunen nach Verteilschlüssel
  • Leistungsarten als Rahmenkontext: 63 % der kommunal Zuweisung erhalten weiter Grundleistungen nach § 3 AsylbLG; 21.825 beziehen nach in der Regel 36 Monaten Aufenthalt Analogleistungen nach § 2 AsylbLG (entsprechend Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII)

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • IT.NRW teilt mit, dass in Nordrhein-Westfalen die Zahl der Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Ende 2025 deutlich gesunken ist (70.540 Personen, -20% gegenüber dem Vorjahr)
  • Leistungsberechtigte werden zunächst in Landes-Aufnahmeeinrichtungen untergebracht und erhalten dort Grundleistungen nach § 3 AsylbLG, danach erfolgt die Zuweisung an die nordrhein-westfälischen Kommunen nach einem Verteilschlüssel
  • In den Kommunen erhalten 63% Grundleistungen nach § 3 AsylbLG, während die übrigen nach in der Regel 36 Monaten Analogleistungen nach § 2 AsylbLG bzw. Leistungen entsprechend dem SGB XII erhalten
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