GKV: Freiwillige Mehrkosten für Hilfsmittel steigen deutlich

25. Juli 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesundheitswesen in

Berlin () – Gesetzlich Krankenversicherte haben 2025 wieder deutlich mehr Geld für höherwertige Hilfsmittel ausgegeben. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben) unter Berufung auf den Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes.

Die freiwilligen Mehrkosten summierten sich demnach auf rund 1,13 Milliarden Euro und lagen damit knapp neun Prozent über dem Vorjahrswert. Gleichzeitig stiegen die durchschnittlichen Eigenzahlungen je Mehrkostenfall nach einem leichten Rückgang im Vorjahr um sieben Prozent auf 158,61 Euro. Damit legten sie deutlich stärker zu als die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Hilfsmittel, die um fünf Prozent auf 12,12 Milliarden Euro stiegen.

Für den Bericht wertete der Spitzenverband Daten zu 31,9 Millionen Hilfsmittelversorgungen aus dem Jahr 2025 aus. In 77,7 Prozent der Fälle erhielten Versicherte ihre Hilfsmittel ohne Mehrkosten. In rund 7,1 Millionen Fällen oder 22,3 Prozent der Versorgungen entschieden sie sich dagegen für eine höherwertige Versorgung und zahlten den Aufpreis selbst. Der Anteil dieser Mehrkostenfälle stieg damit leicht gegenüber dem Vorjahr und erreichte den höchsten Stand seit Beginn der Berichterstattung im Jahr 2019.

„Alle Versicherten haben das Recht auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Hilfsmitteln“, sagte der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, den Zeitungen. Zusätzliche Zahlungen seien nur vorgesehen, wenn sich Versicherte bewusst für Leistungen entschieden, die über das medizinisch Notwendige hinausgingen.

Für medizinisch notwendige Hilfsmittel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Kosten der wirtschaftlichen Regelversorgung. Versicherte müssen dabei lediglich die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung leisten. Entscheiden sie sich dagegen für eine höherwertige Ausführung, etwa aus Komfort- oder Ästhetikgründen, müssen sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst tragen.

Besonders ins Gewicht fielen Hörhilfen. Obwohl sie lediglich 5,9 Prozent aller Mehrkostenfälle ausmachten, entfielen wegen der hohen Eigenbeteiligungen rund 62 Prozent aller Mehrkosten auf diese Produktgruppe. Versicherte zahlten hier durchschnittlich 1.656,99 Euro zusätzlich – mit Abstand mehr als bei allen anderen Hilfsmitteln.

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Schuheinlagen waren die Produktgruppe mit dem höchsten Anteil an Mehrkostenvereinbarungen: In mehr als jedem zweiten Versorgungsfall entschieden sich Versicherte für eine höherwertige Ausführung. Insgesamt konzentrierten sich 96 Prozent aller Mehrkostenfälle auf lediglich acht Produktgruppen, darunter Einlagen, Hör- und Sehhilfen, Bandagen, Inkontinenzhilfen sowie Hilfsmittel zur Kompressionstherapie.

Der GKV-Spitzenverband fordert deshalb mehr Transparenz über die Gründe für Mehrkostenvereinbarungen. Leistungserbringer sollten den Krankenkassen künftig mitteilen müssen, warum sich Versicherte für eine Versorgung mit Mehrkosten entschieden haben. Nur so lasse sich beurteilen, ob zusätzliche Eigenzahlungen auf freiwilligen Wünschen nach Leistungen über das medizinisch Notwendige hinaus beruhten oder ob Versicherte ihren gesetzlichen Leistungsanspruch nicht ausreichend kannten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Mann im Rollstuhl (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Freiwillige Mehrkosten für höherwertige Hilfsmittel stiegen 2025 auf rund 1,13 Milliarden Euro, knapp neun Prozent über dem Vorjahr
  • Anteil der Mehrkostenfälle lag 2025 bei 22,3 Prozent (ca. 7,1 Millionen Fälle), 2025 mit höchstem Stand seit 2019
  • Durchschnittliche Eigenzahlungen pro Mehrkostenfall stiegen 2025 um sieben Prozent auf 158,61 Euro, wobei Hörhilfen ca. 62 Prozent aller Mehrkosten ausmachten und Versicherte hier durchschnittlich 1.656,99 Euro zusätzlich zahlten

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland; 2025 rund 1,13 Milliarden Euro freiwillige Mehrkosten für höherwertige Hilfsmittel, knapp 9% über Vorjahr; 31,9 Millionen Hilfsmittelversorgungen ausgewertet, 22,3% (ca. 7,1 Millionen Fälle) mit Mehrkosten
  • Besonders Hörhilfen in Deutschland: 5,9% der Mehrkostenfälle, aber ca. 62% aller Mehrkosten; durchschnittlich 1.656,99 Euro zusätzliche Eigenzahlung pro Mehrkostenfall
  • Schwerpunkt mit hoher Mehrkostenquote: Schuheinlagen in über jedem zweiten Versorgungsfall mit Mehrkostenvereinbarung; 96% aller Mehrkostenfälle konzentrieren sich auf nur acht Produktgruppen, keine konkreten Fristen oder Zeiträume über 2025 hinaus genannt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • 2025 stiegen die freiwilligen Mehrkosten bei gesetzlich Krankenversicherten für höherwertige Hilfsmittel auf rund 1,13 Milliarden Euro; der Anteil der Mehrkostenfälle lag bei 22,3 Prozent (7,1 Millionen von 31,9 Millionen Versorgungen), mit dem höchsten Stand seit 2019
  • Auslöser für Eigenzahlungen sind Entscheidungen der Versicherten für Leistungen, die über die medizinisch notwendige wirtschaftliche Regelversorgung hinausgehen; medizinisch notwendige Hilfsmittel werden grundsätzlich von der Kasse getragen, nur die gesetzliche Zuzahlung fällt an
  • Kontext: besonders hohe Mehrkosten bei Hörhilfen (62 Prozent der Mehrkosten wegen hoher Eigenbeteiligungen, Ø 1.656,99 Euro) und Schuheinlagen; der GKV-Spitzenverband fordert mehr Transparenz dazu, warum Versicherte Mehrkostenvereinbarungen treffen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Der GKV-Spitzenverband fordert mehr Transparenz: Leistungserbringer sollen den Krankenkassen künftig mitteilen müssen, warum Versicherte eine Versorgung mit Mehrkosten wählen
  • Ziel ist zu prüfen, ob Eigenzahlungen auf freiwilligen Wünschen über das medizinisch Notwendige hinaus beruhen oder ob Versicherten ihr gesetzlicher Leistungsanspruch nicht ausreichend bekannt ist
  • Gleichzeitig wird betont, dass Versicherte grundsätzlich das Recht auf eine mehrkostenfreie Hilfsmittelversorgung haben und zusätzliche Zahlungen nur bei bewusster Wahl höherwertiger Leistungen vorgesehen sind
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