Häusliche Gewalt: "Spanische Fußfessel" kommt erst im Juli 2027

24. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Verzögerung in

() – Die „spanische Fußfessel“ zur Verhinderung häuslicher Gewalt gegen Frauen soll später eingeführt werden als geplant. Ursprünglich sollte das neue Gewaltschutzgesetz am 1. April 2027 in Kraft treten, nun verzögern sich die wesentlichen Regelungen zu der neuen elektronischen Aufenthaltsüberwachung bis zum 1. Juli nächsten Jahres, teilte ein Sprecher des hessischen Justizministeriums dem „Redaktionsnetzwerk “ (Freitagausgabe) mit.

Grund für die Verzögerung seien eine verspätete Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Gesetz sowie nötige Vorbereitungen. Hessen betreibt die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL), die Träger elektronischer Fußfesseln – oft handelt es sich um verurteilte und dann entlassene Sexualstraftäter – seit 2012 observiert. Die „spanische Fußfessel“ ermöglicht anders als bei herkömmlichen Fußfesseln nicht allein der Polizei, den Aufenthaltsort von Überwachten zu kontrollieren. Sie gibt auch den meist weiblichen potenziellen Opfern über ein Empfangsgerät ein Signal, wenn ihnen womöglich Gefahr droht.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte den Zeitungen, man habe auch damit gerechnet, dass die Verkündung des Gesetzes früher klappt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 8. Mai verabschiedet, der Bundesrat war ihm am 12. Juni gefolgt. Durch die Unterzeichnung erst im Juli verschiebt sich der Zeitrahmen für die Vorbereitung um drei Monate.

Die GÜL mit Sitz in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt überwachte im vorigen Jahr 277 Menschen mit einer elektronischen Fußfessel – mit zuletzt 32 Mitarbeitern. Infolge der bundesweiten Einführung der „spanischen Fußfessel“ rechnet das zuständige hessische Justizministerium mit einer Verdreifachung der Fallzahl. Deshalb müsse die Zahl der Mitarbeiter auf über 100 steigen. Das gehe nicht von heute auf morgen, heißt es.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justizzentrum (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Einführung der „spanischen Fußfessel“ als Teil des Gewaltschutzgesetzes verzögert sich: wesentliche Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung treten statt am 1. April 2027 erst zum 1. Juli des nächsten Jahres in Kraft
  • Verzögerung wegen verspäteter Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten sowie notwendiger Vorbereitungen; Verkündung verschiebt den Zeitrahmen um drei Monate
  • Hessen rechnet wegen bundesweiter Einführung mit Verdreifachung der Fallzahl der überwachten Personen und muss dafür den Personalbestand der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder von zuletzt 32 Mitarbeitern auf über 100 erhöhen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen Hessen als Bundesland wegen der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Weiterstadt; Verzögerung der Einführung der wesentlichen Regelungen bis 1. Juli 2027 statt ursprünglich 1. April 2027; Personalaufstockung von zuletzt 32 Mitarbeitern bei 277 überwachten Personen im Vorjahr auf über 100 Mitarbeiter erwartet (Fallzahl-Verdreifachung, zeitlicher Druck „nicht von heute auf morgen“)
  • Betroffen potenzielle Opfer häuslicher Gewalt gegen Frauen und überwachte Personen/Polizei; „spanische Fußfessel“ mit Empfangsgerät für meist weibliche potenzielle Opfer und Signalisierung bei drohender Gefahr; Einführung verschiebt sich um etwa 3 Monate wegen verspäteter Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten (Verkündung erst im Juli, Bundestag 8. Mai, Bundesrat 12. Juni)

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verzögerte Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung wegen verspäteter Unterschrift des Bundespräsidenten sowie erforderlicher Vorbereitungen
  • Gesetzes- und Zeitplanhintergrund: Bundestag am 8. Mai verabschiedet, Bundesrat am 12. Juni gefolgt, Unterzeichnung erst im Juli verschiebt die In-Kraft- und Umsetzungsphase auf 1. Juli (statt 1. April 2027)
  • Kontext und Auslöser der organisatorischen Anpassung: Hessen betreibt die GÜL (seit 2012) und erwartet nach bundesweiter Einführung der „spanischen Fußfessel“ eine Verdreifachung der Fallzahlen, wodurch der Personalbedarf von zuletzt 32 auf über 100 steigt

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach dem neuen Gewaltschutzgesetz wird verschoben; die wesentlichen Regelungen sollen statt am 1. April 2027 erst bis zum 1. Juli des nächsten Jahres in Kraft treten
  • Das hessische Justizministerium trifft organisatorische Vorbereitungen für den Betrieb der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder (GÜL), insbesondere durch den geplanten Personalaufbau von zuletzt 32 auf über 100 Mitarbeiter
  • Bund und Länder bereiten die Umsetzung vor, unter anderem weil die Unterzeichnung des Gesetzes erst im Juli erfolgte und damit die Vorbereitungszeit um drei Monate verschoben wurde
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH