Millionenschaden: Anklage gegen Reinigungsfirma in Regensburg
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Panorama: Regensburg im Fokus
Regensburg () – Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Anklage gegen drei Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Gebäudereinigungsfirma erhoben. Das teilte das Landgericht Regensburg am Donnerstag mit.
Ihnen wird vorgeworfen, über Jahre hinweg Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe vorenthalten zu haben.
Die Ermittlungen ergaben einen Gesamtschaden von rund 2,5 Millionen Euro.
Laut Anklageschrift sollen der 38-jährige Christopher D. und der 40-jährige Thomas A. sowie die 59-jährige Doris W. als faktische Geschäftsführer der Firma „C.D.H. Gebäudereinigung“ gehandelt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, zwischen April 2018 und Dezember 2021 in 580 Fällen die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden von mindestens 200 Mitarbeitern manipuliert und gegenüber den Sozialversicherungsträgern zu geringe Löhne gemeldet zu haben.
Dadurch seien Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung in Höhe von insgesamt 2.525.471,01 Euro vorenthalten worden.
Die Angeklagten müssen sich nun wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in teils bandenmäßiger Begehungsweise verantworten. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Regensburg.
Gegen alle drei Angeklagten wird zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens angeordnet.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Anklage gegen drei Beschuldigte im Fall der Gebäudereinigungsfirma „C.D.H. Gebäudereinigung“ erhoben
- Vorwurf: Manipulation von Arbeitsstunden in 580 Fällen (mindestens 200 Mitarbeiter) und Meldung zu geringer Löhne im Zeitraum April 2018 bis Dezember 2021 mit Gesamtschaden von rund 2,5 Millionen Euro
- Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Regensburg; außerdem Anordnung der Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Staatsanwaltschaft und Landgericht Regensburg: 3 Beschuldigte (38 Christopher D., 40 Thomas A., 59 Doris W.) in Zusammenhang mit der Gebäudereinigungsfirma „C.D.H. Gebäudereinigung“; Manipulation von Arbeitsstunden und Meldung zu geringer Löhne über 580 Fälle zwischen April 2018 und Dezember 2021; Gesamtschaden rund 2,5 Mio. Euro, vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge 2.525.471,01 Euro
- Betroffen: mindestens 200 Mitarbeiter der Firma; Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung in Millionenhöhe über den genannten Zeitraum durch faktische Geschäftsführung betroffen; Hauptverfahren soll vor dem Landgericht Regensburg eröffnet werden (Antrag der Staatsanwaltschaft)
- Zusätzliche strafrechtliche/vermögensrechtliche Maßnahme: Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens gegen alle drei Angeklagten
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- Staatsanwaltschaft Regensburg erhebt Anklage wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; manipulierter Abrechnungen und zu geringe Meldungen der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden sowie Löhne gegenüber Sozialversicherungsträgern
- Tatzeitraum April 2018 bis Dezember 2021 in 580 Fällen; dadurch vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung in Höhe von insgesamt 2.525.471,01 Euro bei Gesamtschaden rund 2,5 Millionen Euro
- Hintergründe/auslösender Kontext Betrieb der Gebäudereinigungsfirma „C.D.H. Gebäudereinigung“; Beschuldigte sollen als faktische Geschäftsführer gehandelt haben und als mutmaßliche bandenmäßige Begehungsweise vor Gericht gestellt werden
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- Staatsanwaltschaft Regensburg hat Anklage gegen drei Beschuldigte im Zusammenhang mit der Gebäudereinigungsfirma erhoben und die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Regensburg beantragt
- Das Landgericht Regensburg teilte die Ermittlungs- und Anklageinhalte mit, wonach über Jahre Sozialversicherungsbeiträge in Millionenhöhe durch Manipulationen an Arbeitszeit- und Lohnmeldungen vorenthalten worden sein sollen
- Gegen alle drei Angeklagten soll die Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens angeordnet werden
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