Tierschutzbund will Unterstützung des Bundes für Tierheime

23. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik in fordert Tierheime

Bonn () – Der Deutsche Tierschutzbund hat die fehlende Unterstützung der Tierheime durch die Bundesregierung scharf kritisiert. Die Politik müsse endlich dafür sorgen, dass Tierheime ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen könnten, sagte Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Immer mehr Tiere brauchen Hilfe, gleichzeitig sind die Kosten für Personal, Energie und tierärztliche Versorgung immens gestiegen.“

Der Tierschutzverbund hatte Ende Mai Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht gegen die Bundesregierung eingereicht. Zwar ist der Tierschutz und dessen Finanzierung eigentlich Ländersache, die Tierschützer verweisen jedoch auf das Grundgesetz, das Tierschutz als Staatsziel benennt.

„Obwohl der Tierschutz seit mehr als 20 Jahren als Staatsziel im Grundgesetz steht, ist die Lage in den Tierheimen prekär“, sagte Schröder. Die politische Ignoranz dem praktischen Tierschutz gegenüber müsse ein Ende haben. Man stehe an einem Punkt, an dem die Tierheime ihre Aufgaben ohne ausreichende Unterstützung kaum noch bewältigen könnten.

Die sogenannte Sportmilliarde würde zeigen, dass sich der Bund trotz kommunaler Zuständigkeit an der Finanzierung von Sportinfrastruktur beteilige. „Tierheime hingegen gehen aus – mit dem Verweis, ihre Finanzierung sei Sache der Kommunen. Offenbar fällt es der Politik leichter, Geld für Kunstrasen als für Tiere in Not bereitzustellen“, kritisierte Schröder.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Katze (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert scharf, dass die Bundesregierung Tierheime nicht ausreichend unterstützt; Tierheime könnten ihre Aufgaben ohne weitere Unterstützung kaum noch bewältigen
  • Ende Mai reichte der Tierschutzverbund Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht gegen die Bundesregierung ein, obwohl Tierheime grundsätzlich Ländersache seien
  • Der Tierschutzbund fordert, dass der Bund entgegen der Argumentation „Kommunen zuständig“ Geld bereitstellt und kritisiert den Verweis auf Kommunalfinanzierung im Vergleich zur Sportmilliarde

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Tierheime und der praktische Tierschutz; betroffen sind außerdem die Bundesregierung und nachgeordnete Verwaltungsebenen (Länder/Kommunen), Regionen nicht konkret genannt; keine konkreten Zahlen zu Höhe/Zeitraum der fehlenden Unterstützung genannt
  • Zielgruppe sind wachsende Zahl an hilfsbedürftigen Tieren; Zeitraum/Fristen: Klageeinreichung Ende Mai vor dem Kölner Verwaltungsgericht; keine weiteren Fristen/Zeiträume genannt
  • Kritik betrifft fehlende Bundesfinanzierung trotz Staatsziel Tierschutz seit mehr als 20 Jahren; als Vergleich wird die „Sportmilliarde“ genannt, aber ohne konkrete Beträge/Verteilung auf Tierheime

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Fehlende Unterstützung der Tierheime durch die Bundesregierung trotz steigender Belastung durch mehr hilfsbedürftige Tiere sowie stark gestiegene Kosten für Personal, Energie und tierärztliche Versorgung
  • Verweis auf Zuständigkeit der Kommunen/Länder bei der Tierheimfinanzierung, obwohl Tierschutz als Staatsziel seit über 20 Jahren im Grundgesetz verankert ist
  • Klageeinreichung Ende Mai durch den Tierschutzverbund vor dem Kölner Verwaltungsgericht gegen die Bundesregierung; als Hintergrund wird zudem die Sportmilliarde als Kontrast zur ausbleibenden Tierheim-Finanzierung genannt

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bundesregierung soll endlich die Unterstützung der Tierheime sicherstellen, damit sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen können
  • Bund soll die Finanzierungslage der Tierheime verbessern statt die Verantwortung an Kommunen zu verweisen
  • Tierschutzverbund hat Klage gegen die Bundesregierung vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingereicht
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