NRW: Taschenkontrollen in Gefängnissen noch nicht gestartet

22. Juli 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Justiz in : Taschenkontrollen

() – Die landesweiten Taschenkontrollen bei Bediensteten der nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten finden bislang noch nicht statt. Das berichtet die „Rheinische Post“ (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf Informationen aus dem Justizministerium.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hatte die Kontrollen nach mutmaßlichen Korruptionsfällen in der JVA Rheinbach angekündigt.

Falls und wenn sie eingeführt werden, sollen sie nicht täglich alle Beschäftigten betreffen, sondern an jeweils zwei Tagen pro Woche stichprobenartig erfolgen.

Dem Ministerium zufolge ist für die Einführung der Kontrollen ein Mitbestimmungsverfahren vorgeschrieben. Der zugrundeliegende Rahmenerlass sei dem Hauptpersonalrat am 20. Juli übersandt worden, hieß es.

Dem Erlass nach seien „unangekündigte Kontrollen der Bediensteten beim Zugang zur Anstalt“ geplant, und zwar „eine Sichtkontrolle der mitgeführten Taschen und der Taschen an der Bekleidung unter Zuhilfenahme von Metallsonden“. Die Kontrollen fänden an zwei nicht angekündigten Tagen je Kalenderwoche statt, teilte das Ministerium der Zeitung weiter mit.

Die zu kontrollierenden Bediensteten würden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.

Die Maßnahme solle bis auf Weiteres gelten. Nach einem halben Jahr finde eine Evaluierung statt, so die Information aus dem Ministerium.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justizvollzugsbeamter (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Landesweite Taschenkontrollen bei Bediensteten der nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten wurden bislang noch nicht eingeführt
  • Vorgesehen sind zwei nicht angekündigte Tage pro Kalenderwoche mit stichprobenartiger Kontrolle; Auswahl der Bediensteten erfolgt nach dem Zufallsprinzip
  • Einführung erfordert Mitbestimmungsverfahren; Rahmen-Erlass wurde laut Ministerium am 20. Juli an den Hauptpersonalrat übersandt und nach einem halben Jahr soll eine Evaluierung erfolgen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Bedienstete der nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten; landesweite Taschenkontrollen finden bislang noch nicht statt, sofern eingeführt dann an zwei nicht angekündigten Tagen je Kalenderwoche stichprobenartig (Zufallsprinzip) statt täglicher Kontrolle
  • Region: NRW (alle Justizvollzugsanstalten); Kontrollen erfolgen beim Zugang zur Anstalt mit Sichtkontrolle der Taschen und Taschen an der Bekleidung unter Zuhilfenahme von Metallsonden
  • Fristen/Zeiträume: Mitbestimmungsverfahren nötig; Rahmenerlass am 20. Juli an den Hauptpersonalrat übersandt; Maßnahme bis auf Weiteres, Evaluierung nach einem halben Jahr

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Nach mutmaßlichen Korruptionsfällen in der JVA Rheinbach hatte NRW-Justizminister Benjamin Limbach die Taschenkontrollen angekündigt; geplant ist dies als Reaktion auf Korruptionsverdachtsfälle
  • Anlass/konkreter Kontext sind die landesweiten Taschenkontrollen bei Bediensteten der nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten; bislang finden sie noch nicht statt
  • Auslöser für die Einführung bzw. zeitliche Umsetzung ist ein vorgeschriebenes Mitbestimmungsverfahren; der zugrundeliegende Rahmenerlass wurde dem Hauptpersonalrat am 20. Juli übersandt und sieht unangekündigte, stichprobenartige Kontrollen an zwei nicht angekündigten Tagen pro Kalenderwoche vor

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Die landesweiten Taschenkontrollen bei Bediensteten der Justizvollzugsanstalten in NRW sind bislang noch nicht eingeführt
  • Falls eingeführt, sollen sie an zwei nicht angekündigten Tagen pro Woche stichprobenartig erfolgen, wobei Bedienstete nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden und eine Sichtkontrolle mit Metallsonden vorgesehen ist
  • Für die Einführung ist ein Mitbestimmungsverfahren vorgeschrieben; nach einem halben Jahr ist eine Evaluierung vorgesehen
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