Bundesnetzagentur ändert Trassenentgelte – Nahverkehr wird teurer

22. Juli 2026

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaftspolitik in

Bonn () – Die Bundesnetzagentur hat die Ende letzten Jahres genehmigten Trassenentgelte für das deutsche Bahnnetz aufgehoben und neu festgesetzt. Während die Trassenpreise für den Fernverkehr und den Güterverkehr sinken, müssen Verkehrsunternehmen im Nahverkehr künftig höhere Entgelte zahlen.

Hintergrund ist das EuGH-Urteil vom 19. März 2026, mit dem die sogenannte „Trassenpreisbremse“ für den Nahverkehr für unionsrechtswidrig erklärt worden war. Dadurch waren die jährlichen Erhöhungen der Trassenentgelte im Nahverkehr unabhängig von den tatsächlichen Infrastrukturkosten begrenzt worden. Gestiegene Kosten der DB InfraGO mussten vor allem vom Fern- und Güterverkehr getragen werden.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur steigen die Trassenentgelte bei der DB InfraGO für den Nahverkehr nun um neun Prozent. Gleichzeitig werden die Entgelte für den Fernverkehr um 17 Prozent und für den Güterverkehr um zwölf Prozent gesenkt. Im DB RegioNetz fallen die Änderungen ähnlich aus: plus elf Prozent im Nahverkehr, minus 18 Prozent im Fernverkehr und minus 14 Prozent im Güterverkehr.

Insgesamt wird der Nahverkehr auf der Schiene mit rund 400 Millionen Euro zusätzlich belastet, während Fern- und Güterverkehr in gleicher Höhe entlastet würden, teilte die Bundesnetzagentur mit.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: S-Bahn-Züge der Bahn (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundesnetzagentur hebt Ende 2025 genehmigte Trassenentgelte für das deutsche Bahnnetz auf und setzt sie neu fest
  • Trassenentgelte bei DB InfraGO: Nahverkehr +9%, Fernverkehr -17%, Güterverkehr -12%; bei DB RegioNetz: Nahverkehr +11%, Fernverkehr -18%, Güterverkehr -14%
  • Nahverkehr insgesamt zusätzlich mit rund 400 Millionen Euro belastet; Fern- und Güterverkehr im gleichen Umfang entlastet

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Bundesnetzagentur betrifft Trassenentgelte für DB InfraGO und DB RegioNetz; Nahverkehr: +9% (InfraGO) bzw. +11% (RegioNetz), Fernverkehr: -17% (InfraGO) bzw. -18% (RegioNetz), Güterverkehr: -12% (InfraGO) bzw. -14% (RegioNetz)
  • Regionen/Zielgruppen: Schienen-Nahverkehr in Deutschland; Fern- und Güterverkehr werden entsprechend entlastet
  • Zeit/Zeitraum: nach EuGH-Urteil vom 19. März 2026 wird die Trassenpreisbremse aufgehoben; zusätzlich rund 400 Millionen Euro Belastung im Nahverkehr (Entlastung Fern- und Güterverkehr in gleicher Höhe)

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • EuGH-Urteil vom 19. März 2026 erklärte die „Trassenpreisbremse“ im Nahverkehr als unionsrechtswidrig, wodurch die bisherigen Erhöhungen unabhängig von Infrastrukturkosten begrenzt waren
  • Gestiegene Kosten der DB InfraGO mussten zuvor vor allem vom Fern- und Güterverkehr getragen werden, jetzt erfolgt eine Neuberechnung mit höherer Nahverkehrsbelastung
  • Bundesnetzagentur setzte die genehmigten Trassenentgelte neu fest: Nahverkehr bei DB InfraGO plus neun Prozent (DB RegioNetz plus elf Prozent), Fernverkehr minus 17 Prozent (DB RegioNetz minus 18 Prozent), Güterverkehr minus zwölf Prozent (DB RegioNetz minus 14 Prozent); insgesamt rund 400 Millionen Euro zusätzliche Belastung für den Nahverkehr und entsprechende Entlastung für Fern- und Güterverkehr

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bundesnetzagentur hebt die Ende letzten Jahres genehmigten Trassenentgelte für das deutsche Bahnnetz auf und setzt sie neu fest
  • Trassenentgelte für den Nahverkehr steigen künftig um neun Prozent (bei DB InfraGO) bzw. elf Prozent (bei DB RegioNetz)
  • Entgelte für Fern- und Güterverkehr werden gesenkt, wobei der Nahverkehr insgesamt um rund 400 Millionen Euro zusätzlich belastet und Fern- sowie Güterverkehr entsprechend entlastet werden
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