Dobrindt verteidigt Einschränkung des Schutzes für Ukrainer
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: Ukraine-Schutz für Wehrpflichtige
Berlin () – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigt die geplante Einschränkung des Schutzes für wehrpflichtige ukrainische Männer. Politisch halte er das für angebracht bei einem Land, das Deutschland maßgeblich militärisch unterstütze, um seinen Widerstand gegen Putins Angriffskrieg zu organisieren, sagte der Minister der „Welt am Sonntag“.
Wenn die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie auf wehrpflichtige Männer nicht mehr zutreffe und ein positives Asylverfahren nicht infrage komme, gebe es eine „logische Konsequenz“, so Dobrindt: Für diese Menschen bestehe eine Ausreisepflicht in die Ukraine. Die EU-Staaten hatten sich vergangene Woche darauf geeinigt, nur noch denjenigen Männern pauschal Schutz zu gewähren, die ihren „militärischen Verpflichtungen“ in der Ukraine nachgekommen sind. Laut Dobrindt steht anderen Männern zwar grundsätzlich der Asylweg offen. Allerdings sind die Aussichten auf Schutz wohl gering. Flucht vor Wehrpflicht sei kein Asylgrund, so der Innenminister.
Dobrindt dämpfte zugleich Erwartungen an Abschiebezentren außerhalb der EU, sogenannte Return Hubs. Der erste Schritt sei, dass man Vereinbarungen mit Drittländern finde. Er gehe davon aus, dass das dieses Jahr gelinge, sagte er. Der Aufbau eines solchen Return Hubs sei aber anschließend ein dickes Brett, das es danach zu bohren gelte. Es handle sich um einen Prozess, den man nach und nach gestalten müsse.
Auf die Frage, wie viele abgelehnte Asylbewerber in die Return Hubs verbracht werden sollen, sagte Dobrindt, Ziel sei es, die Zahl der Rückkehrer zu steigern, bei erzwungener wie bei freiwilliger Ausreise. Diese sei zuletzt bereits gestiegen. Von Mai 2025 bis Mai dieses Jahres seien über 42.000 Menschen durch Abschiebemaßnahmen und geförderte freiwillige Ausreise in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Das seien 2.000 Menschen mehr als im Vergleichszeitraum ein Jahr davor.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hilfsgüter für Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Alexander Dobrindt verteidigt die geplante Einschränkung des Schutzes für wehrpflichtige ukrainische Männer und hält die Ausreisepflicht für diese für eine „logische Konsequenz“, wenn die Massenzustrom-Richtlinie nicht mehr greift und kein positives Asylverfahren infrage kommt
- EU-Regelung: Schutz wird nur noch pauschal für Männer gewährt, die ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachgekommen sind; Flucht vor Wehrpflicht gilt nicht als Asylgrund
- Dobrindt erwartet, Vereinbarungen mit Drittländern noch in diesem Jahr für „Return Hubs“ hinzubekommen; Ziel ist Steigerung der Rückkehrzahlen, wobei von Mai 2025 bis Mai dieses Jahres über 42.000 Rückkehrer verzeichnet wurden (2.000 mehr als im Vorjahresvergleich)
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- EU-Staaten; betrifft wehrpflichtige ukrainische Männer: pauschaler Schutz künftig nur noch, wenn sie ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachgekommen sind; anderen Männern droht Ausreisepflicht in die Ukraine, Flucht vor Wehrpflicht gilt nicht als Asylgrund
- Ziel/Zeitraum EU- und Rückkehrpolitik: Rückkehrerzahl soll gesteigert werden; von Mai 2025 bis Mai dieses Jahres über 42.000 Rückkehrende durch Abschiebemaßnahmen und geförderte freiwillige Ausreise (2.000 mehr als im Vorjahresvergleich)
- Rückkehr-/Abschiebezentren außerhalb der EU (Return Hubs): erster Schritt Vereinbarungen mit Drittländern; Dobrindt geht davon aus, dass das dieses Jahr gelingt (danach aufwendiger Aufbau fortlaufend)
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Verteidigung der geplanten Einschränkung des Schutzes für wehrpflichtige ukrainische Männer mit dem politischen Argument, Deutschland unterstütze das Land militärisch, damit es seinen Widerstand gegen Putins Angriffskrieg organisieren kann
- EU-Einigung zur Massenzustrom-Richtlinie: pauschaler Schutz nur noch für Männer, die ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachgekommen sind; für andere logische Konsequenz Ausreisepflicht, Flucht vor Wehrpflicht wird nicht als Asylgrund gewertet
- Kontext und Auslöser für Rückführungspläne: Aufbau von Return Hubs (Abschiebezentren außerhalb der EU) setzt zuerst Vereinbarungen mit Drittländern voraus; Ziel ist höhere Rückkehrzahlen, erzwungen wie freiwillig, mit Hinweis auf bereits steigende Rückkehrerzahlen (über 42.000 von Mai 2025 bis Mai dieses Jahres)
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verteidigt, dass der Schutz für wehrpflichtige ukrainische Männer eingeschränkt wird, weil die EU den pauschalen Schutz nur für Männer vorsieht, die ihre „militärischen Verpflichtungen“ erfüllt haben
- Für wehrpflichtige Männer ohne Erfüllung sieht Dobrindt als „logische Konsequenz“ eine Ausreisepflicht vor, da Flucht vor Wehrpflicht kein Asylgrund sei
- Rückführungen sollen über den Aufbau von Return Hubs außerhalb der EU und durch Vereinbarungen mit Drittländern erhöht werden, um die Zahl der Rückkehrer bei erzwungener und freiwilliger Ausreise zu steigern
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