Notfallsanitäter wegen heimlicher Betäubung von Frauen zu Bewährungsstrafe verurteilt

17. Juli 2026

Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Panorama: Landgericht II verurteilt

München () – Das Landgericht München II hat einen 28-jährigen Notfallsanitäter wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Der Angeklagte hatte einer Ex-Partnerin im Jahr 2019 heimlich ein starkes Beruhigungsmittel in ein Getränk gemischt.

Zudem verabreichte er im Jahr 2023 einer Kollegin während des Dienstes das gleiche Mittel in einer Getränkedose und später über eine Infusion. Das Gericht sah das Motiv in einer sexuellen Anziehung durch die Hilflosigkeit der Frauen.

Bei der Strafzumessung wertete die Kammer den massiven Vertrauensbruch als belastend.

Zugunsten des nicht vorbestraften Angeklagten sprachen der lange Zeitabstand zu den Taten und eine Schlichtungsvereinbarung mit einer Geschädigten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Das Landgericht München II verurteilte einen 28-jährigen Notfallsanitäter wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren
  • Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Revision ist möglich
  • Als Tatvorwurf wertete das Gericht das heimliche Beimischen eines starken Beruhigungsmittels 2019 in ein Getränk sowie 2023 die Verabreichung an eine Kollegin während des Dienstes per Getränkedose und später über eine Infusion

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • 28-jähriger Notfallsanitäter in München (Landgericht München II) wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung; Revision möglich; Urteil noch nicht rechtskräftig
  • Betroffen: Ex-Partnerin (Tatjahr 2019) sowie eine Kollegin während des Dienstes (Tatjahr 2023) durch heimliches Verabreichen eines starken Beruhigungsmittels (im Getränk/dann über Getränkedose und Infusion)
  • Zielwirkung/Verhalten: Motiv sexuelle Anziehung durch die Hilflosigkeit der Frauen; Strafzumessung durch massiven Vertrauensbruch belastend; zugunsten mildernde Faktoren langer Zeitabstand und Schlichtungsvereinbarung mit einer Geschädigten

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Heimliches Beimischen eines stark wirksamen Beruhigungsmittels in Getränke 2019 und 2023 an zwei Frauen, darunter die Ex-Partnerin und eine Kollegin, sowie spätere Gabe über Infusion, als Auslöser für schwere Übergriffe
  • Motiv laut Gericht sexuelle Anziehung, die sich aus der Hilflosigkeit der betroffenen Frauen ergeben habe, im Kontext eines massiven Vertrauensbruchs gegenüber dem Opfer und im Dienstverhältnis
  • Strafzumessungsgründe: belastend das Ausmaß des Vertrauensbruchs; entlastend nicht vorbestraft, langer Zeitabstand, Schlichtungsvereinbarung; Urteil nicht rechtskräftig, Revision möglich
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