Landesamt für Steuern und Finanzen erinnert an Frist für Steuererklärungen
Regional - Sachsen - aktuelle Fakten und Einordnung
Finanzverwaltung Sachsen: Steuerfristen 2025
Sachsen () – Bürger, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2025 selbst erstellen, haben noch bis zum 31. Juli Zeit, um diese bei ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen, teilte das Landesamt für Steuern und Finanzen am Mittwoch mit.
Für die elektronische Abgabe steht das Onlineportal „Mein Elster“ zur Verfügung. Dort können die Daten wie die übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenleistungen per Mausklick direkt in die Steuererklärung übernommen werden.
Steuererklärungen, die mit Unterstützung einer Steuerberatung oder eines Lohnsteuerhilfevereins erstellt werden, müssen bis zum 1. März des folgenden Jahres beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.
Seit dem 1. Juli steht zudem die neue Funktion „Steuererklärung mit einem Klick“ in der App „Mein Elster+“ zur Verfügung. Diese ermöglicht es ledigen Personen ohne Kinder, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und ausschließlich Einkünfte als Arbeitnehmer, Rentner oder Pensionär erzielt haben, die Einkommensteuererklärung für 2025 in wenigen Minuten zu erledigen.
Nutzer erhalten eine vorgefertigte Steuererklärung, die sie mit nur einem Klick absenden können, wobei Änderungen jederzeit möglich sind.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Finanzamt (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Einreichen der selbst erstellten Steuererklärung für 2025 bis 31. Juli beim zuständigen Finanzamt
- Elektronische Abgabe über das Onlineportal „Mein Elster“, dort können z. B. Daten aus Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenleistungen per Klick übernommen werden
- Neue Funktion „Steuererklärung mit einem Klick“ in „Mein Elster+“ seit 1. Juli für bestimmte Ledige ohne Kinder (nur Arbeitnehmer-, Rentner- oder Pensionärseinkünfte) mit vorgefertigter Steuererklärung, ein Klick zum Absenden, Änderungen jederzeit möglich
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Bürger in Sachsen: Steuererklärung für 2025 selbst erstellen bis 31. Juli beim zuständigen Finanzamt einreichen; elektronische Abgabe über Mein Elster
- Steuerpflichtige mit Unterstützung durch Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein: Abgabe bis 1. März des folgenden Jahres; App Mein Elster+ seit 1. Juli für bestimmte Personen zur Ein-Klick-Erstellung der Einkommensteuererklärung 2025
- Zielgruppe für Mein Elster+ Ein-Klick: ledige Personen ohne Kinder mit Wohnsitz in Deutschland und ausschließlich Einkünften als Arbeitnehmer, Rentner oder Pensionär; Zeitraum seit 1. Juli (für 2025) zur Erstellung in wenigen Minuten
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Steuererklärungen für 2025 müssen in Sachsen je nach Art der Erstellung bis zu bestimmten Fristen beim Finanzamt eingereicht werden
- Für Selbst-Ersteller Abgabefrist bis 31. Juli, elektronische Einreichung über „Mein Elster“ als Onlineportal mit Übernahme von Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenleistungen
- Seit 1. Juli neue App-Funktion „Steuererklärung mit einem Klick“ in „Mein Elster+“ für bestimmte Personengruppen (ledig, ohne Kinder, Wohnsitz in Deutschland, nur Einkünfte als Arbeitnehmer/Rentner/Pensionär) mit vorgefertigter Steuererklärung und Ein-Klick-Absendung
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Bürger können ihre Steuererklärung für 2025 bis zum 31. Juli beim zuständigen Finanzamt einreichen
- Für die elektronische Abgabe wird das Onlineportal „Mein Elster“ bereitgestellt, über das Daten per Mausklick in die Steuererklärung übernommen werden können
- Seit dem 1. Juli ist in „Mein Elster+“ die Funktion „Steuererklärung mit einem Klick“ verfügbar, mit der bestimmte Nutzer die Einkommensteuererklärung für 2025 in wenigen Minuten vorgefertigt und mit einem Klick absenden können
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