49-Jährige ohne Ticket im ICE – mit Haftbefehl gesucht
Regional - Sachsen-Anhalt - aktuelle Fakten und Einordnung
Bundespolizei in Stendal
Stendal () – Eine 49-jährige Frau ist in einem Intercityexpress von Berlin nach Düsseldorf ohne gültiges Ticket angetroffen worden. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, hatte die Reisende am Montag weder Bargeld noch Ausweisdokumente bei sich, weshalb die Beamten hinzugezogen wurden.
Bei der Einfahrt des Zuges am Hauptbahnhof Stendal gegen 6:20 Uhr übernahm eine Streife den Fall und brachte die Frau zur Identitätsfeststellung ins nahegelegene Bundespolizeirevier.
Die Überprüfung ihrer Personalien im polizeilichen Informationssystem ergab, dass die Staatsanwaltschaft Ansbach mit einem Vollstreckungshaftbefehl nach ihr suchte.
Das Amtsgericht Weißenburg in Bayern hatte die polnische Staatsangehörige Anfang des Jahres wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 300 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen Haft verurteilt. Da sie nur einen Teil der Summe beglich, erließ die Staatsanwaltschaft Ende Juni den Haftbefehl.
Die 240 Euro, die zur Abwendung der Haft nötig gewesen wären, konnte die Frau nicht aufbringen. Die Beamten brachten sie daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt und fertigten eine erneute Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Zug bei der Deutschen Bahn (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- 49-jährige Frau wurde in einem Intercityexpress von Berlin nach Düsseldorf ohne gültiges Ticket angetroffen
- Identitätsfeststellung ergab Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach wegen Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen
- Frau konnte 240 Euro zur Abwendung der Haft nicht zahlen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, zudem wurde eine erneute Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen gefertigt
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen: 49-jährige polnische Staatsangehörige ohne gültiges Ticket im Intercityexpress Berlin–Düsseldorf; Region/Ort: Hauptbahnhof Stendal, Einfahrt ca. 6:20 Uhr am Montag (Dienstag Polizeimitteilung); Zielgruppe/Handlung: Identitätsfeststellung, Einlieferung in Justizvollzugsanstalt
- Betroffen/Umfang: Staatsanwaltschaft Ansbach mit Vollstreckungshaftbefehl; Urteil Amtsgericht Weißenburg in Bayern Anfang des Jahres wegen Erschleichens von Leistungen: 300 Euro Geldstrafe bzw. 5 Tage Ersatzfreiheitsstrafe; Haftbefehl Ende Juni wegen nicht vollständiger Zahlung
- Zahlen/Zeiträume: 240 Euro hätten zur Abwendung der Haft nötig gewesen; konnte nicht aufgebracht werden; erneute Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen nach Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Keine gültiges Ticket im Intercityexpress Berlin nach Düsseldorf, Überprüfung führte zur Identitätsfeststellung am Bundespolizeirevier Stendal
- Staatsanwaltschaft Ansbach suchte die Frau per Vollstreckungshaftbefehl wegen Verurteilung Anfang des Jahres wegen Erschleichens von Leistungen; Geldstrafe 300 Euro oder 5 Tage Ersatzhaft
- 240 Euro zur Abwendung der Haft konnten nicht aufgebracht werden; Festnahme/Einbringung in Justizvollzugsanstalt und erneute Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Streife übernimmt den Fall bei der Einfahrt des Zuges am Hauptbahnhof Stendal und bringt die Frau zur Identitätsfeststellung ins Bundespolizeirevier
- Identitätsprüfung im polizeilichen Informationssystem; anschließend Überführung in eine Justizvollzugsanstalt wegen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach
- Fertigung einer erneuten Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen
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