Waldbrandgefahrenstufe 5 droht für Dessau-Roßlau

14. Juli 2026

Regional - Sachsen-Anhalt - aktuelle Fakten und Einordnung

Panorama: Waldbrandgefahr in

Dessau-Roßlau () – Die Stadt Dessau-Roßlau hat vor einer drohenden Waldbrandgefahrenstufe 5 gewarnt. Wie das Amt für Katastrophenschutz am Dienstagmitteilte, könnte die höchste Warnstufe bereits am Freitag, dem 17. Juli, für das Stadtgebiet ausgerufen werden.

Grundlage sind die aktuellen Meldungen des Landeszentrums Wald -Anhalt.

Bei der Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr hohe Gefahr) gelten in besonders strenge Verhaltensregeln, um jede mögliche Brandquelle zu vermeiden. So darf der Wald dann nur noch auf den Haupt- und offiziellen Wegen betreten werden, das Verlassen der Wege ist verboten.

Offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe, einschließlich Lagerfeuer, Feuerschalen und Einweggrills, ist strengstens untersagt. Auch das Rauchen im Wald und in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald ist verboten; in Sachsen-Anhalt gilt ein Rauchverbot bereits ab Waldbrandgefahrenstufe 2.

Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden, da heiße Fahrzeugteile trockenes Gras entzünden können.

Wer einen Brand entdeckt, soll sofort den Notruf 112 wählen und den Brandort möglichst genau beschreiben. Die Einsatzkräfte sollten vor Ort eingewiesen werden, wenn dies gefahrlos möglich ist.

Die Stadt appelliert an alle Bürger, die Regeln unbedingt einzuhalten, um die Entstehung von Waldbränden zu verhindern.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Waldbrand (Archiv), Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst via

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Stadt Dessau-Roßlau warnt vor drohender Waldbrandgefahrenstufe 5; mögliche Ausrufung der höchsten Warnstufe bereits am Freitag, 17. Juli, für das Stadtgebiet
  • Ab Waldbrandgefahrenstufe 5 gilt Betretensverbot des Waldes außerhalb von Haupt- und offiziellen Wegen; Verlassen der Wege ist verboten, außerdem striktes Verbot von offenem Feuer (u. a. Lagerfeuer, Feuerschalen, Einweggrills) und Rauchverbot im Wald sowie weniger als 15 Meter Abstand zum Wald
  • Brandmeldung: sofort Notruf 112 wählen und Brandort möglichst genau beschreiben; Fahrzeuge nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abstellen; Bürger sollen Regeln unbedingt einhalten

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Stadtgebiet Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt; Warnung vor Waldbrandgefahrenstufe 5 sehr hohe Gefahr, mögliche Ausrufung bereits am Freitag, 17. Juli
  • Betroffene Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet; strenge Regeln u.a. Wald nur auf Haupt-/offiziellen Wegen betreten, Wege verlassen verboten, offenes Feuer/Lagerfeuer/Feuerschalen/Einweggrills untersagt, Rauchen im Wald sowie weniger als 15 Meter Abstand verboten
  • Gilt für Sachsen-Anhalt: Rauchverbot bereits ab Waldbrandgefahrenstufe 2 sowie Parken nur auf ausgewiesenen Parkplätzen; bei Brand sofort Notruf 112, Brandort möglichst genau beschreiben

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • drohende Waldbrandgefahrenstufe 5 in Dessau-Roßlau, möglich bereits ab Freitag dem 17. Juli, Grundlage sind aktuelle Meldungen des Landeszentrums Wald Sachsen-Anhalt
  • Ursache/Hintergrund sind besonders trockene bzw. brandgefährliche Bedingungen, weshalb in Sachsen-Anhalt ab Stufe 5 sehr strenge Regeln gelten
  • Auslöser/konkreter Kontext: Verbot von offenem Feuer und Rauchen im Wald bzw. in Waldnähe (Rauchverbot ab Stufe 2), Betreten des Waldes nur auf Haupt- und offiziellen Wegen, Fahrzeuge nur auf ausgewiesenen Parkplätzen wegen Entzündungsgefahr durch heiße Fahrzeugteile

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Das Amt für Katastrophenschutz warnt vor einer drohenden Waldbrandgefahrenstufe 5 und kündigt an, dass diese bereits am Freitag, 17. Juli, für das Stadtgebiet ausgerufen werden könnte
  • Die Stadt macht die strengen Verhaltensregeln kommuniziert, darunter Betretungsverbot außerhalb von Haupt- und offiziellen Wegen sowie Verbot von offenem Feuer, Rauchen und das Abstellen von Fahrzeugen nur auf ausgewiesenen Parkplätzen
  • Bei Brandentdeckung sollen Bürger sofort den Notruf 112 wählen, den Brandort genau beschreiben und die Einsatzkräfte wenn möglich vor Ort einweisen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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