Höhere Entschädigungen für zu Unrecht Inhaftierte geplant

13. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Strafentschädigung in

Berlin () – Das Bundesjustizministerium will die Strafverfolgungsentschädigung reformieren und in diesem Zusammenhang die Entschädigungen für zu Unrecht Inhaftierte erhöhen. Das teilte das Ministerium am Montag mit.

Betroffene sollen demnach künftig 100 Euro pro Tag der Haft erhalten, statt bisher 75 Euro. Ab einer Haftdauer von sechs Monaten soll der Betrag auf 150 Euro pro Tag steigen. Der Gesetzentwurf, der am Montag veröffentlicht wurde, sieht daneben noch weitere Verbesserungen für Betroffene vor. So soll es ihnen beispielsweise möglich sein, ihre Ansprüche deutlich länger geltend zu machen als bisher.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, dass Fehler im Rechtsstaat korrigiert werden müssten und zu Unrecht Inhaftierte angemessen entschädigt werden sollten. „Die Entschädigungssätze wurden seit vielen Jahren nicht mehr angepasst. Außerdem kann es nicht sein, dass zu Unrecht Inhaftierte von ihrer Entschädigung auch noch Abzüge für `Kost und Logis` erdulden mussten.“ Deshalb verbessere man die Rehabilitierung zu Unrecht Inhaftierter und stärke dadurch das Vertrauen in einen Rechtsstaat, „der Fehler erkennt und korrigiert“, so Hubig.

Der Gesetzentwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht. Es gibt im nächsten Schritt nun Gelegenheit, bis zum 14. August 2026 Stellung zu nehmen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Erhöhung der Strafverfolgungsentschädigung für zu Unrecht Inhaftierte von 75 Euro auf 100 Euro pro Hafttag
  • Ab einer Haftdauer von sechs Monaten Anhebung auf 150 Euro pro Hafttag
  • Möglichkeit, Ansprüche deutlich länger geltend zu machen, sowie Stellungnahmefrist bis 14. August 2026 für Länder und Verbände

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind zu Unrecht Inhaftierte in Deutschland, Entschädigung steigt von bisher 75 Euro pro Hafttag auf 100 Euro pro Tag, ab einer Haftdauer von sechs Monaten auf 150 Euro pro Tag
  • Zusätzlich sollen Ansprüche deutlich länger geltend gemacht werden als bisher
  • Stellungnahmefrist für Länder und Verbände bis zum 14. August 2026 für den Gesetzentwurf zur Reform der Strafverfolgungsentschädigung

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Reform der Strafverfolgungsentschädigung durch das Bundesjustizministerium, um Entschädigungen für zu Unrecht Inhaftierte zu erhöhen und Rechtsstaatsfehler zu korrigieren
  • Erhöhung der Entschädigungssätze von 75 auf 100 Euro pro Hafttag; ab sechs Monaten Steigerung auf 150 Euro pro Tag, zudem längere Geltendmachung von Ansprüchen
  • Hintergrund/Anlass: seit vielen Jahren nicht angepasste Entschädigungssätze; Hinweis, dass Betroffene Abzüge für „Kost und Logis“ erdulden mussten

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Das Bundesjustizministerium veröffentlicht einen Gesetzentwurf zur Reform der Strafverfolgungsentschädigung für zu Unrecht Inhaftierte und zur Erhöhung der Entschädigungssätze von 75 auf 100 Euro pro Hafttag sowie ab sechs Monaten auf 150 Euro pro Hafttag
  • Der Entwurf sieht vor, dass Betroffene ihre Ansprüche deutlich länger geltend machen können als bisher
  • Der Gesetzentwurf wird an Länder und Verbände versandt, die bis zum 14. August 2026 Stellung nehmen können
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)