Hagel will künftig Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen nennen
Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: Neue Regelungen zur Staatsangehörigkeit in Baden-Württemberg
Berlin () – Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) hat angekündigt, dass künftig die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen in polizeilichen Pressemitteilungen grundsätzlich genannt werden sollen. „Wir gehen hier jetzt in Baden-Württemberg voran“, sagte er der „Bild“ (Freitagausgabe).
„Im nächsten Schritt gehört für mich genauso dazu, dass wir eine bundesweit einheitliche Nennung der Staatsangehörigkeit in polizeilichen Meldeberichten umsetzen.“ Dass in Baden-Württemberg für Straftäter das eine und in Berlin das andere gelten solle, könne niemand verstehen.
Nach Angaben des Innenministeriums soll dazu die gemeinsame Verwaltungsvorschrift von Innen- und Justizministerium geändert werden.
Bislang musste vor jeder Veröffentlichung geprüft werden, ob im Einzelfall ein sachlich begründetes öffentliches Interesse an der Nennung der Staatsangehörigkeit besteht. Künftig soll die Angabe grundsätzlich erfolgen.
Ausnahmen sind den Angaben zufolge nur vorgesehen, wenn Jugendschutz, laufende Ermittlungen oder die Gefahr einer Aufhebung der Anonymisierung eines Tatverdächtigen entgegenstehen.
„Wer Vertrauen will, muss auch Klartext reden. Besonnen, sachlich, ohne ideologische Scheuklappen oder Polemik, aber vor allem – überall und für jeden gleich“, sagte Hagel.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Manuel Hagel (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen soll künftig in polizeilichen Pressemitteilungen genannt werden
- Änderung der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift von Innen- und Justizministerium angestrebt
- Ausnahmen nur bei Jugendschutz, laufenden Ermittlungen oder Gefahr der Anonymisierung vorgesehen
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind Tatverdächtige in Baden-Württemberg
- Ein einheitlicher Ansatz für bundesweite Polizeimeldungen angestrebt
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- Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Vereinfachung des Verfahrens in der Veröffentlichung von polizeilichen Informationen
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen wird grundsätzlich in Pressemitteilungen genannt.
- Änderungen der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift von Innen- und Justizministerium sind geplant.
- Eine bundesweit einheitliche Nennung der Staatsangehörigkeit in polizeilichen Meldeberichten soll umgesetzt werden.
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