Bundestag stimmt für antragsloses Kindergeld
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Automatische Kindergeldauszahlung in Deutschland
Berlin () – Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten am Donnerstag die Fraktionen von Union, SPD und Grünen, AfD und Linke enthielten sich.
In einer ersten Stufe soll demnach Kindergeld antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden, „da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann“, heißt es in der Gesetzesbegründung. In der zweiten Ausbaustufe werde das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet. Wenn der Familienkasse keine Kontoverbindung aus Zahlungen für ältere Kinder vorliegen, soll es die Möglichkeit der Hinzuspeicherung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern geben.
Die „Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist“, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. „Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen.“
Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar erfolgen, nachdem für das Kind durch das Bundeszentralamt für Steuern die steuerliche Identifikationsnummer vergeben worden ist. „Die Entscheidung, ob die Familienkasse die antragslose Kindergeldfestsetzung und -auszahlung einleitet oder stattdessen ein Begrüßungsschreiben versendet, soll überwiegend automatisiert erfolgen“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundestagssitzung am 09.07.2026 |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Kindergeld wird künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt, ohne Antrag der Eltern.
- Antragslose Zahlung beginnt ab dem zweiten Kind, später auch für das erste Kind geplant.
- Auszahlung erfolgt nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen: Eltern von Neugeborenen in Deutschland
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- Bereitstellung einer Kontoverbindung über die Identifikationsdatenbank des Bundeszentralamts für Steuern soll ermöglicht werden.
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