Wasserentnahmeverbot im Märkischen Kreis erlassen
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Wasserrestriktionen im Märkischen Kreis
Märkischer Kreis () – Der Märkische Kreis hat ein Verbot der Wasserentnahme aus Bächen, Gräben, Flüssen und Seen erlassen. Das teilte die Kreisverwaltung am Mittwoch mit.
Grund sind die anhaltende Trockenheit und die niedrigen Wasserstände in den Gewässern.
Die Untere Wasserbehörde des Kreises hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 9. Juli gilt. Sie ist zunächst bis zum 31. Oktober befristet.
Eine Verlängerung oder vorzeitige Aufhebung ist möglich. Betroffen sind alle oberirdischen Fließgewässer im Kreisgebiet.
Ausgenommen vom Verbot sind das Schöpfen mit Handgefäßen und das Tränken von Vieh an eigens dafür eingerichteten Tränken.
Die Behörde appelliert an die Bürger, auf die Nutzung von Pumpen zur Gartenbewässerung zu verzichten und stattdessen auf Regentonnen oder Zisternen zurückzugreifen. Verstöße gegen das Verbot können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Der genaue Wortlaut der Verfügung ist im Amtsblatt des Kreises einsehbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wasser (Archiv) |
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