Lebenslange Haft nach Mord auf Bremer Friedhof rechtskräftig
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Rechtsprechung in Bremen zu Mordfall
Bremen () – Das Landgericht Bremen hat den Mord auf dem Waller Friedhof rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des verurteilten 28-Jährigen als unbegründet verworfen, wie das Landgericht am Mittwoch mitteilte.
Der Mann war im September 2025 wegen Mordes und versuchten Totschlags zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Der Verurteilte hatte gemeinsam mit einem 37-jährigen Mittäter am 18. September 2024 einen Mann auf dem Waller Friedhof getötet. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 28-Jährige dem Mittäter 1.000 Euro für die Beteiligung an der Tat versprochen.
Der 37-Jährige sollte das Opfer zunächst mit einem Elektroschocker außer Gefecht setzen, was jedoch wegen einer Fehlfunktion misslang.
Daraufhin stach der 28-Jährige mehrfach mit einem Gegenstand auf das Opfer ein. Der Mann verblutete noch am Tatort.
Die Kammer verurteilte den Angeklagten zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
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