Warken plant Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Bürokratieabbau im Gesundheitswesen in Berlin
Berlin () – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen angekündigt.
Patienten sollen künftig einfacher Termine bekommen und Leistungen beantragen können, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) unter Berufung auf einen Schwerpunkmaßnahmenkatalog. Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer sollen demnach von Dokumentations- und Meldepflichten entlastet werden.
Patienten sollen die Änderungen nach den Plänen an vielen Stellen unmittelbar spüren. So will das Ministerium die elektronische Überweisung und eine digitale Terminvermittlung einführen. Versicherte sollen dadurch „besser durch das komplexe Gesundheitssystem gelotst“ und Termine „effizient sowie bedarfsgerecht“ vergeben werden, heißt es in dem Maßnahmenkatalog. Das bislang papiergebundene Überweisungsverfahren und die heutige Terminvergabe bedeuteten für Versicherte und Arztpraxen einen hohen Aufwand. Künftig sollen Überweisungen elektronisch übermittelt und freie Termine direkt aus den Praxisverwaltungssystemen an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen gemeldet werden.
Auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen mit Blick auf die Bürokratie deutlich entlastet werden. Das Ministerium verweist darauf, dass die Pflegeversicherung heute „eine große Anzahl von Leistungen mit unterschiedlichen Antragsverfahren beinhaltet“. Um die Beantragung der Leistungen einfacher zu gestalten, soll ein digitales „Pflege-Cockpit“ eingeführt werden. Dort sollen Versicherte unter anderem ihre Leistungsansprüche und Abrechnungsdaten einsehen, Angehörige digital bevollmächtigen, Anträge und Belege online einreichen sowie jederzeit den Bearbeitungsstand verfolgen können. Dadurch werde der Zugang zu Leistungen „effizient und bürokratiearm“ gestaltet.
Für chronisch Kranke sind ebenfalls Erleichterungen vorgesehen. Nach Darstellung des Ministeriums führen die heutigen Verfahren, die häufig auf einmalige Leistungsgewährungen ausgelegt seien, bei Chronikern „zu einem hohen bürokratischen Aufwand“. Künftig sollen Krankenkassen Versicherte automatisch informieren, wenn sie die Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht haben. Außerdem soll es Erleichterungen beim jährlichen Nachweis des Status als Chroniker geben.
Auch an anderer Stelle sollen Versicherte weniger Formulare ausfüllen müssen. Einkommensdaten freiwillig gesetzlich Versicherter sollen künftig automatisch zwischen Finanzbehörden und Krankenkassen ausgetauscht werden, hieß es. Aufwendige Meldungen durch die Versicherten könnten dadurch entfallen. Außerdem plant das Ministerium ein elektronisches Betäubungsmittelrezept sowie digitale Antrags- und Gutachterverfahren in der ambulanten Psychotherapie. Gerade dort seien papierbasierte Verfahren für Menschen in einer psychischen Ausnahmesituation häufig „eine zusätzliche Hürde“.
Für Arztpraxen, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer sieht der Maßnahmenkatalog darüber hinaus zahlreiche Vereinfachungen bei Dokumentation und Verwaltung vor. So soll die Kommunikation zwischen Krankenkassen, Behörden und Leistungserbringern künftig vollständig über die sicheren digitalen Kommunikationsdienste KIM und TI-M erfolgen. Ziel sei es, bestehende „Medienbrüche“ zu vermeiden. Handschriftliche Unterschriften auf Leistungsnachweisen, Einweisungen oder Dokumentationen sollen durch digitale Handzeichen ersetzt werden.
Der Maßnahmenkatalog sieht auch strukturelle Änderungen für Krankenhäuser und bei der Abrechnung vor. So sollen Kliniken bei der Personalbemessung von bisherigen Vorgaben entlastet werden. Geplant sind außerdem eine Bagatellgrenze von 300 Euro bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen, weniger Rechnungskürzungen wegen bloßer Formfehler sowie bundesweit einheitliche Genehmigungsgrenzen für niedrigpreisige Hilfsmittel.
Ein Teil der Vorschläge soll bereits kurzfristig umgesetzt werden. Maßnahmen finden sich nach Angaben des Ministeriums unter anderem im Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG), im geplanten Primärversorgungsgesetz, im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sowie im angekündigten Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratieabbaugesetz.
„Seit vielen Jahren wurde immer wieder in Aussicht gestellt, mehr Freiräume durch den Abbau von unnötiger und verzichtbarer Bürokratie zu schaffen. Wir belassen es nicht bei solchen Absichtserklärungen“, sagte Warken den Zeitungen. Diesen Weg werde die Bundesregierung „konsequent fortsetzen“ und dabei vor allem die konkreten Anregungen derjenigen aufgreifen, die täglich von überbordenden Dokumentationspflichten betroffen seien.
Der Maßnahmenkatalog ist nach Angaben des Ministeriums das Ergebnis monatelanger Gespräche auf Fachebene mit Vertretern des Gesundheitswesens. Bei einem Treffen am Dienstag wurden die Vorschläge mit zehn Verbänden und Institutionen beraten. Das Ministerium versteht die Liste ausdrücklich nicht als Abschluss. Vielmehr solle der Bürokratieabbau im Gesundheitswesen dauerhaft fortgesetzt werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Einführung elektronischer Überweisungen und digitaler Terminvermittlung zur Entlastung der Patienten
- Einrichtung eines digitalen "Pflege-Cockpits" für Pflegebedürftige zur Vereinfachung der Antragsverfahren
- Automatischer Austausch von Einkommensdaten zwischen Finanzbehörden und Krankenkassen zur Reduktion der Formulare für Versicherte
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Patienten: Vereinfachte Terminvergabe und Leistungsanträge; Einführung elektronischer Überweisungen
- Pflegebedürftige und Angehörige: Vereinfachung von Antragsverfahren; Einführung digitales "Pflege-Cockpit"
- Chronisch Kranke: Automatische Informationen zu Zuzahlungsgrenzen; vereinfachte Nachweisverfahren
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Ankündigung von Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie im Gesundheitswesen
- Einführung digitaler Prozesse zur Vereinfachung von Terminen und Leistungsanträgen
- Ziel der Maßnahmen ist es, den Zugang zu Leistungen für Patienten und Pflegebedürftige zu erleichtern
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Einführung elektronischer Überweisungen und digitaler Terminvermittlung
- Erstellung eines digitalen "Pflege-Cockpits" für einfachere Antragsverfahren
- Automatisierter Austausch von Einkommensdaten zwischen Finanzbehörden und Krankenkassen
- Frankreichs Nationalversammlung billigt Sterbehilfegesetz - 15. Juli 2026
- Schwesig bekräftigt Kritik an Einschnitten bei Unterhaltsvorschuss - 15. Juli 2026
- Festnahme nach Bedrohungen im Eichsfeld - 15. Juli 2026
