Hessen hebt Mindestabstand zu Hochspannungsleitungen auf
Hessen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Wohnungsbau und Planung in Hessen
Hessen () – Die Hessische Landesregierung hat den bislang geltenden Mindestabstand von 400 Metern zu Höchstspannungsfreileitungen bei neuen Wohnbaugebieten aufgehoben. Das teilte das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am Mittwoch mit.
Die Entscheidung soll den Kommunen und der Regionalplanung mehr Spielraum bei der Ausweisung von Wohnbauflächen geben.
Ziel dieser Regelung ist es, den Wohnungsbau zu erleichtern und Flächenpotenziale besser zu nutzen. Die Schaffung von ausreichend und bezahlbarem Wohnraum ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung.
Der bisherige Abstand ging über die gesetzlich erforderlichen Schutzvorgaben hinaus und schränkte die Möglichkeiten der Kommunen bei der Suche nach zusätzlichen Wohnbauflächen ein.
Wirtschafts- und Wohnungsminister Kaweh Mansoori (SPD) betonte, dass die Änderung des Landesentwicklungsplans die Flexibilität der Kommunen erhöhen wird. Damit sollen Grundstückskosten gesenkt und der Bau von Wohnungen beschleunigt werden.
Die Regelung gilt nicht nur für Wohnbaugebiete, sondern auch für Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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