Bericht der Rentenkommission an Merz und Bas übergeben
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Rentenreformvorschläge der Bundesregierung in Berlin
Berlin () – Die Rentenkommission der Bundesregierung hat ihren Abschlussbericht am Dienstagmorgen an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben.
Die Vorschläge waren bereits am Wochenende bekannt geworden. So schlagen die Experten unter anderem vor, perspektivisch die Rente mit 70 einzuführen und das Rentenniveau durch eine neue Kapitalrente auf 50 Prozent anzuheben. In die Kapitalsäule soll demnach zunächst ein Prozent vom Bruttolohn (0,5 Prozent Arbeitnehmeranteil, 0,5 Prozent Arbeitgeberanteil) einfließen. Später soll der Beitrag für die Kapitalrente auf zwei Prozent (ein Prozent Arbeitnehmer, ein Prozent Arbeitgeber) steigen. Die Rentenkommission rechnet damit, dass die geplante neue Kapitalrente langfristig erhebliche Extra-Renten für die Versicherten generiert – nach 45 Jahren sollen über 770 Euro mehr Rente drin sein.
Die Kommission schlägt außerdem vor, den Nachhaltigkeitsfaktor im Jahr 2031 wieder einzuführen. Dieser passt die jährliche Rentensteigerung an die Entwicklung der Beitragszahler an – und das Niveau der Rente sinkt im Laufe der Rentenbezugsjahre. Die neue Kapitalrente soll dies aber wieder auffangen. Aus Regierungskreisen hieß es am Dienstag, dass das Rentenniveau durch einen „Maßnahmenmix“ für Neurentner über 2031 hinaus bei 48 Prozent stabilisiert bleibe und für neue Rentner ab den 2040er Jahren wieder ansteige – bis auf über 50 Prozent im Jahr 2060.
Das Renteneintrittsalter soll den Experten zufolge ab 2032 an die erwartete Steigerung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Ab 2042 würde das Eintrittsalter damit alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Frühestens ab 2092 würde dann die Rente mit 70 gelten. Weitere Vorschläge betreffen unter anderem Abgeordnete, die künftig ebenfalls in die Rentenkasse einzahlen sollen, sowie die weitgehende Abschaffung der von Rentenbeiträgen befreiten Minijobs. Auch der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte – die sogenannte Rente mit 63 – soll abgeschafft werden.
Im nächsten Schritt muss die Bundesregierung die Vorschläge in Gesetzesform gießen. Dabei sowie im parlamentarischen Verfahren kann es noch zu Änderungen kommen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Übergabe des Berichts der Rentenkommission am 23.06.2026 |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Einführung der Rente mit 70 perspektivisch ab 2092.
- Rentenniveau soll durch neue Kapitalrente auf 50 Prozent angehoben werden.
- Nachhaltigkeitsfaktor wird voraussichtlich 2031 wieder eingeführt.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betroffen
- Einführung der Rente mit 70 frühestens ab 2092
- Anhebung der Kapitalrente auf 50 Prozent nach 45 Jahren soll über 770 Euro mehr Rente bringen
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Einführung der Rente mit 70 als Reaktion auf steigende Lebenserwartung
- Anhebung des Rentenniveaus durch neue Kapitalrente zur Stabilisierung der Altersvorsorge
- Anpassung der Rentensteigerung an Entwicklung der Beitragszahler durch Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Vorschläge in Gesetzesform umsetzen
- Renteneintrittsalter ab 2032 an Lebenserwartung koppeln
- Abschaffung der Rente mit 63 für langjährig Versicherte planen
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