Bayerns Digitalminister will eine Datenschutzbehörde abschaffen

22. Juni 2026

Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Datenschutzreform in Bayern: Ein Überblick

() – Bayerns Digitalminister Fabian Mehring hat seinen Vorschlag für eine Neuordnung der Datenschutzaufsicht bekräftigt. Sein Ziel sei es, die Zuständigkeit für die Privatwirtschaft mit nationalen Standards auf Bundesebene zu verankern und in die bestehende Doppelstruktur mit zwei Behörden aufzulösen, teilte er am Montag mit.

Derzeit kontrolliert der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz öffentliche Stellen, während das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht für Unternehmen und Vereine zuständig ist. Kein anderes Bundesland verfügt über eine vergleichbare Doppelstruktur.

Mehring erklärte, die bayerische Doppelstruktur beim Datenschutz sei das Gegenteil von Staatsmodernisierung.

Er wolle stattdessen einen möglichst unbürokratischen und innovationsfreundlichen Datenschutz aus einem Guss etablieren. Konkret bedeute dies: Wenn die Datenschutzaufsicht für die Privatwirtschaft in einer einzigen Institution beim Bund gebündelt werde, könne Bayern auf eine komplette Behörde verzichten.

Für Bayerns Unternehmen bedeute dies zugleich bundesweite Rechtsklarheit und eine eindeutige Zuständigkeit über Ländergrenzen hinweg.

Der Minister verwies auf Unterstützung von Ministerpräsident Markus Söder, der sich in seiner Regierungserklärung im Mai ausdrücklich hinter die Idee einer Reduzierung der bayerischen Datenschutzbehörden von zwei auf eine gestellt habe. Auch bei seinem Auftritt in der Enquete-Kommission des Bayerischen Landtags zum Bürokratieabbau habe er für seinen Vorschlag fraktionsübergreifende Unterstützung erfahren.

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Mit diesem Rückenwind forderte Mehring nun die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bündelung und Vereinheitlichung der Datenschutzaufsicht für die Privatwirtschaft voranzutreiben.

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Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

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  • Bayerische Doppelstruktur mit zwei Behörden auflösen
  • Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen auffordern
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