Connemann kritisiert Entwurf für Arbeitszeitreform scharf
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Politik: Arbeitszeitreform und Mittelstand in Berlin
Berlin () – Die Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Gitta Connemann (CDU), weist den bekannt gewordenen Arbeitsentwurf zur Arbeitszeitreform als Verstoß gegen den Koalitionsvertrag zurück.
„Der jetzt bekannt gewordene Entwurf liest sich wie ein Gegenentwurf zum Koalitionsvertrag – zulasten des Mittelstandes“, sagte Connemann der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe). Im Koalitionsvertrag sei eine Wochenhöchstarbeitszeit statt starrer Tagesgrenzen sowie Vertrauensarbeitszeit statt neuer Kontrollkultur und Bürokratieabbau statt zusätzlicher Pflichten vereinbart worden.
Wenn die versprochene Flexibilität am Ende nur für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse ermöglicht werde, würden Millionen Beschäftigte und ein Großteil des Mittelstands ausgeschlossen, so Connemann. Das wäre nicht nur wirtschaftlich falsch, sondern auch politisch kaum vermittelbar.
Gleichzeitig drohe bei der Arbeitszeiterfassung ein neuer Bürokratieturbo. Wer jede Arbeitsminute dokumentieren lassen wolle, zeige vor allem fehlendes Vertrauen in Beschäftigte und Betriebe, behauptete Connemann. Die Wochenarbeitszeit müsse für alle kommen.
Nach dem am Donnerstag bekannt gewordenen Arbeitsentwurf des Bundesarbeitsministeriums unter Leitung von Bärbel Bas (SPD) soll eine flexible Wochenhöchstarbeitszeit anstelle der starren Tagesgrenzen künftig ausschließlich über Tarifverträge vereinbart werden können.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die „Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ zu schaffen. Zur konkreten Ausgestaltung wolle man einen Dialog mit den Sozialpartnern durchführen. „Wir werden die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch regeln und dabei für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregeln vorsehen“, heißt es in der Vereinbarung weiter. „Die Vertrauensarbeitszeit bleibt ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich.“ Kein Beschäftigter dürfe gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden, heißt es weiter.
Die Arbeitszeitrichtlinie der EU verlangt von den EU-Mitgliedstaaten, die wöchentliche Arbeitszeit zu begrenzen. Die durchschnittliche Arbeitszeit für jeden Sieben-Tage-Zeitraum darf 48 Stunden einschließlich Überstunden nicht überschreiten. Der 48-Stunden-Durchschnitt wird über einen Referenzzeitraum von bis zu zwölf Monaten berechnet. Bei Nachtarbeit darf die durchschnittliche Arbeitszeit acht Stunden pro 24-Stunden-Periode nicht überschreiten.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gitta Connemann (Archiv) |
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