Höcke will Unvereinbarkeitsliste der AfD überarbeiten lassen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Thüringer AfD plant Anpassung der Extremismusdefinition
Erfurt () – Der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke will mit anderen Delegierten auf dem Parteitag in Erfurt durchsetzen, dass die Unvereinbarkeitsliste der AfD überarbeitet wird.
Das geht aus dem Antragsbuch hervor, über das die Sender RTL und ntv berichten. Die Liste regelt bislang, welchen extremistischen Organisationen Parteimitglieder nicht angehören dürfen. Nun soll der Bundesvorstand damit beauftragt werden, „die Unvereinbarkeitsliste (UVL) binnen eines Jahres zu überarbeiten“.
Höcke will mit den anderen Antragsstellern eine eigene Extremismusdefinition für die Partei festlegen. Demnach sollen künftig nur noch solche Organisationen als extremistisch gelten, die folgende Bedingungen erfüllen: „a) eine auf die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie und Errichtung einer Diktatur abzielende Programmatik sowie b) ein planmäßiges, aktiv kämpferisches auf die Durchsetzung der unter a) aufgeführten Ziele gerichtetes Vorgehen, c) insbesondere durch das Bekenntnis zu bzw. den systematischen Einsatz von Gewalt (Militanz).“
Diese Definition ist deutlich enger gefasst als beispielsweise die Extremismusdefinition des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder der Bundeszentrale für politische Bildung. Zum einen, weil sie explizit das Ziel der Diktatur benennt – nur das Ziel der Beseitigung der freiheitlichen Demokratie reicht offenbar nicht. Zum anderen ist das Mittel der Gewalt in den anderen Definitionen nicht unmittelbar an Extremismus gekoppelt.
Der Politikwissenschaftler Wolfgang Schröder vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung sagte, das sei keine Extremismusdefinition, die mit den verfassungsrechtlichen und wissenschaftlichen Definitionen gedeckt sei. „Es handelt sich um eine auf Gewalt und Putschismus verengte Definition, die in dieser Form auf so gut wie keine Organisation zutrifft“, sagte er. Die AfD würde sich mit diesem Ansatz einen schlanken Fuß machen und ihre bisherige Praxis mit der Unvereinbarkeitsliste damit für abgeschlossen erklären.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Björn Höcke (Archiv) |
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