OLG: Installation von Photovoltaikanlagen nur mit Eintragung in Handwerksrolle
Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung
Rechtliche Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen in Koblenz
Koblenz () – Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordert. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit.
Es handle sich um die erste obergerichtliche Entscheidung zu dieser Frage.
Geklagt hatte ein Wirtschaftsverband gegen ein Unternehmen, das auf seiner Internetseite mit einem eigenen Team für diese Leistungen warb, aber weder im Dachdecker- noch im Elektrotechnikerhandwerk eingetragen war. Das Landgericht Mainz gab der Klage statt, das Oberlandesgericht bestätigte dies nun.
Die Tätigkeiten gehörten zum Kernbereich beider Handwerke, da sie nach den Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen zu den berufsbildprägenden Tätigkeiten zählten.
Das Gericht bestätigte zudem einen weiteren Unterlassungsanspruch. Das Unternehmen hatte Kundenbewertungen veröffentlicht, ohne zu informieren, ob und wie sichergestellt werde, dass diese tatsächlich von Kunden stammten.
Dies stelle eine Irreführung dar, da eine für eine informierte geschäftliche Entscheidung notwendige Information vorenthalten werde
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Solarzellen auf Hausdach (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen erfordert Eintragung in die Handwerksrolle.
- Gericht bestätigte Unterlassungsanspruch wegen irreführender Kundenbewertungen.
- Entscheidung ist die erste obergerichtliche zu dieser Frage.
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
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