BDA kritisiert Reform von EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung
Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung
Wirtschaft: Kritik an EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung
Berlin () – Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat die geplante Vereinfachung der EU-Richtlinie zur sogenannten Nachhaltigkeitsberichterstattung als unzureichend kritisiert.
Brüssel habe zwar „wichtige Vereinfachungen auf den Weg gebracht“, sagte BDA-Präsident Rainer Dulger der „Welt“ (Freitagausgabe). „Bei der Sozialberichterstattung droht derzeit aber das Gegenteil.“
Vieles, was Unternehmen künftig berichten sollten, sei bereits gesetzlich geregelt oder Gegenstand anderer EU-Vorgaben. Dulger fürchtet, dass Betriebe dieselben Informationen bald mehrfach erfassen und offenlegen müssen. „Das kostet viel Mühe und Geld“, sagte er.
Gemäß der Richtlinie sollen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz ab 2027 die Folgen ihres Handelns auf die Umwelt, die eigenen Angestellten und die weitere Gesellschaft analysieren. Mehr als 1.000 Datenpunkte müssen nach der aktuellen Version erfasst werden.
Die EU-Kommission kündigte kürzlich an, das zu ändern. Ein Sprecher der Behörde sagte der Zeitung nun, man habe „die Zahl der Datenpunkte in den sozialen Standards um 53 bis 64 Prozent reduziert“. Zudem gebe es eine „Verringerung der narrativen Berichtspflichten um mehr als 60 Prozent“. Damit sind textliche Erläuterungen gemeint.
Der Interessensverband erwartet jedoch, dass der tatsächliche Berichtsaufwand für europäische Unternehmen trotzdem nur um zehn bis 20 Prozent sinken und in einigen Bereichen sogar steigen werde. Denn viele Änderungen, kritisiert der BDA, ergäben sich aus der Beseitigung von Doppelungen und der Streichung von Anforderungen, die ohnehin einfach zu erfüllen waren.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Rainer Dulger (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- BDA kritisiert geplante Vereinfachung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung als unzureichend.
- Ab 2027 müssen Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz die Folgen ihres Handelns auf Umwelt und Gesellschaft analysieren.
- Zahl der Datenpunkte in sozialen Standards wurde um 53 bis 64 Prozent reduziert, narrative Berichtspflichten um mehr als 60 Prozent.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz betroffen
- Ab 2027 müssen Unternehmen mehr als 1.000 Datenpunkte zur Nachhaltigkeit erfassen
- Berichtspflichten sollen um 10 bis 20 Prozent reduziert werden
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- BDA kritisiert die geplante Vereinfachung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung als unzureichend.
- Befürchtung, dass Unternehmen dieselben Informationen mehrfach erfassen müssen, was zusätzlichen Aufwand und Kosten verursacht.
- Trotz angekündigter Reduzierung von Datenpunkten und Berichtspflichten wird ein nur geringer Rückgang des Berichtsaufwands erwartet.
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- EU-Kommission hat Anzahl der Datenpunkte in sozialen Standards um 53 bis 64 Prozent reduziert.
- Narrative Berichtspflichten wurden um mehr als 60 Prozent verringert.
- BDA erwartet nur eine Reduktion des Berichtsaufwands um zehn bis 20 Prozent.
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