Hamburger Senat legt Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung vor
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Hamburg: Anpassungen bei Beamtenbesoldung 2026-2028
Hamburg () – Der Hamburger Senat hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Beamtenversorgung für die Jahre 2026 bis 2028 vorgelegt. Das teilte die Senatskanzlei am Mittwoch mit.
Der Entwurf sieht unter anderem eine Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger vor.
Vorgesehen sind rückwirkend zum 1. April eine Erhöhung der Bezüge um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro, zum 1. März 2027 um zwei Prozent und zum 1. Januar 2028 um ein Prozent. Zudem soll eine neue Jahressonderzahlung in Höhe von 27,5 Prozent eines durchschnittlichen Monatsgehalts eingeführt werden.
Für die Jahre 2011 und 2012 sind Nachzahlungen von 17,5 beziehungsweise 30 Prozent der durchschnittlichen Bruttomonatsbezüge geplant. Die Kosten für das Gesamtpaket belaufen sich nach Senatsangaben im teuersten Jahr auf über 630 Millionen Euro.
Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) betonte, das Tarifergebnis werde eins zu eins auf die Beamten übertragen.
Er verwies auf die angespannte Haushaltslage und bezeichnete die Maßnahmen als großen Kraftakt. Der Gesetzentwurf geht nun in die Anhörung der Gewerkschaften und Berufsverbände, bevor der Senat abschließend entscheidet und die Bürgerschaft das letzte Wort hat.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Erhöhung der Bezüge um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro, rückwirkend zum 1. April 2026
- Einführung einer neuen Jahressonderzahlung in Höhe von 27,5 Prozent eines durchschnittlichen Monatsgehalts
- Nachzahlungen für 2011 und 2012 von 17,5 beziehungsweise 30 Prozent der durchschnittlichen Bruttomonatsbezüge geplant
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Beamte, Richter, Versorgungsempfänger in Hamburg
- Erhöhung der Bezüge um 2,8% rückwirkend zum 1. April 2026, dann 2% ab März 2027 und 1% ab Januar 2028
- Gesamtkosten über 630 Millionen Euro im teuersten Jahr
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Anpassung der Besoldung und Beamtenversorgung für 2026 bis 2028
- Übertragung des Tarifergebnisses für Beschäftigte der Länder auf Beamte
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Beamtenversorgung für 2026 bis 2028 vorgelegt
- Erhöhung der Bezüge um 2,8 Prozent rückwirkend zum 1. April, 2 Prozent zum 1. März 2027 und 1 Prozent zum 1. Januar 2028
- Neue Jahressonderzahlung von 27,5 Prozent eines durchschnittlichen Monatsgehalts eingeführt
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