Urteil: Privatschule darf Schüler mit vielen Fehlzeiten ablehnen

9. Juni 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Bildung: Gerichtsurteil zur Privatschule in Frankfurt

() – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Privatschule nicht verpflichtet ist, einen Schüler mit erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten weiter zu unterrichten. Ein sogenannter Kontrahierungszwang bestehe nur, wenn die Verweigerung eines neuen Schulvertrages willkürlich wäre, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Im konkreten Fall hatte eine 17-jährige Schülerin eine englischsprachige Privatschule besucht. Die Schulverträge wurden jeweils nur für ein Jahr abgeschlossen. Im Frühjahr 2025 forderte die Schule die Eltern fristgerecht zur verbindlichen Anmeldung für das kommende Schuljahr auf, was diese jedoch nicht taten. Zudem hatte die Schülerin neben entschuldigten Fehlzeiten auch erhebliche unentschuldigte Fehlzeiten. Die Schule lehnte daraufhin den Abschluss eines neuen Vertrages ab.

Das Landgericht Frankfurt hatte die Schule im Eilverfahren noch zum Unterricht verpflichtet. Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf. Die Richter führten aus, dass die Schule mit ihrer Entscheidung nicht willkürlich gehandelt habe. Die erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten ließen Zweifel an der Lernbereitschaft der Schülerin aufkommen und verursachten einen erhöhten Organisationsaufwand. Auch das zögerliche Verhalten der Eltern, die die Anmeldefristen verstreichen ließen, rechtfertige die Ablehnung. Zudem habe die Schule der Schülerin noch Nachprüfungen ermöglicht, was ein fortbestehendes Wohlwollen dokumentiere. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Klassenraum in einer Schule (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Privatschule ist nicht verpflichtet, einen Schüler mit erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten weiter zu unterrichten.
  • Oberlandesgericht Frankfurt am Main hebt Entscheidung des Landgerichts auf.
  • Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: 17-jährige Schülerin an einer englischsprachigen Privatschule
  • Region: Frankfurt am Main
  • Frist: Anmeldefrist für das Schuljahr 2025; Entscheidung ist nicht anfechtbar

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • erhebliche unentschuldigte Fehlzeiten der Schülerin
  • zögerliches Verhalten der Eltern bezüglich der Anmeldung
  • Zweifel an der Lernbereitschaft und zusätzlicher organisatorischer Aufwand für die Schule

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

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