Frankfurt schließt Verfahren wegen Mietpreisüberhöhung ab
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Mietrecht und soziale Gerechtigkeit in Frankfurt
Frankfurt am Main () – Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main hat ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts der Mietpreisüberhöhung erfolgreich abgeschlossen. Wie die Behörde mitteilte, erhielten Mieter einer Studierenden-Wohngemeinschaft im Nordend von ihrer Vermieterin, einer ausländischen Immobiliengesellschaft, 26.689,80 Euro zu viel gezahlte Miete zurückerstattet.
Gegenstand des Verfahrens war eine rund 95 Quadratmeter große Wohnung, die von einer studentischen Wohngemeinschaft genutzt wurde.
Die Ermittlungen ergaben, dass die Vermieterin im Zeitraum von Oktober 2021 bis Ende Juli 2025 eine Miete forderte, die die ortsübliche Vergleichsmiete in der Spitze um bis zu 103 Prozent überstieg. Das Amt prüft nach Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, ob Vermieter ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum ausnutzen, um eine unangemessen hohe Miete zu verlangen.
Ein Verstoß liegt in der Regel vor, wenn die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt.
Katharina Wagner, Leiterin des Amts für Wohnungswesen, erklärte, die Wohnungsämter seien auf kommunaler Ebene wichtige Ansprechpartner gegen überteuerte Mieten. Sie riet den Bürgern, ihren Verdacht auf Mietpreisüberhöhung zu melden.
Der Online-Mietspiegel-Rechner der Stadt biete die besten Anhaltspunkte zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Frankfurt am Main |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Mieter einer Studierenden-Wohngemeinschaft in Frankfurt am Main erhielten 26.689,80 Euro zurückerstattet.
- Vermieterin forderte Miete, die um bis zu 103 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag.
- Wohnungsämter sind wichtige Ansprechpartner gegen überteuerte Mieten; Verdacht auf Mietpreisüberhöhung sollte gemeldet werden.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen: Mieter einer Studierenden-Wohngemeinschaft in Frankfurt am Main
- Rückerstattung: 26.689,80 Euro
- Zeitraum: Oktober 2021 bis Ende Juli 2025
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- Rückerstattung von 26.689,80 Euro an Mieter einer Studierenden-Wohngemeinschaft
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- Aufforderung an Bürger, Verdacht auf Mietpreisüberhöhung zu melden
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