Bericht: Rentenkommission erwägt Pflicht zum Rentensplitting

8. Juni 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Sozialpolitik: Rentensplitting für Ehepartner in Berlin

() – Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission erwägt offenbar ein obligatorisches Splitting der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen Ehepartnern.

Das geht aus dem Terminplan der Rentenkommission hervor, der auch Reformvorschläge enthält und über den das „Handelsblatt“ berichtet. Ein solches Rentensplitting würde bedeuten, dass beiden Partnern automatisch die Hälfte aller Rentenpunkte gutgeschrieben wird, die sie gemeinsam erarbeiten. Die Folge wäre vor allem eine bessere eigene Absicherung von Frauen. Entschieden ist eine entsprechende Empfehlung der 13 Mitglieder der Kommission aus Politik und Wissenschaft indes noch nicht.

Freiwillig können Paare ihre Rentenansprüche schon seit 2002 splitten. Diese Möglichkeit wird aber jährlich nur von weniger als 1.000 Paaren genutzt, weil sie an strenge Vorgaben geknüpft ist und mitunter finanzielle Nachteile birgt. So schließt sie vor allem den Bezug einer Hinterbliebenenrente, also einer Witwen- oder Witwerrente, später kategorisch aus.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Älteres Paar (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Rentenkommission erwägt obligatorisches Splitting der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern
  • Automatische Gutschrift von 50% der Rentenpunkte an beide Partner
  • Aktuell nutzen weniger als 1.000 Paare die freiwillige Splitting-Option jährlich

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Ehepartner, insbesondere Frauen
  • verpflichtendes Splitting von Rentenansprüchen erwogen
  • derzeit weniger als 1.000 Paare nutzen freiwillige Splitting-Option jährlich

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Überlegungen zur Schaffung eines obligatorischen Rentensplittings zwischen Ehepartnern
  • Ziel: Verbesserung der finanziellen Absicherung von Frauen
  • Geringe Nutzung der freiwilligen Splitting-Option seit 2002 aufgrund strenger Vorgaben und finanzieller Nachteile

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Rentenkommission erwägt obligatorisches Splitting der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern
  • Empfehlung zur besseren Absicherung von Frauen noch nicht entschieden
  • Freiwilliges Splitting wird nur von weniger als 1.000 Paaren jährlich genutzt
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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