SPD will Energydrinks für Jugendliche unter 16 verbieten

5. Juni 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik in Berlin: Gesundheitsschutz für Jugendliche

() – Die SPD-Fraktion will den Verkauf von Energydrinks an Jugendliche unter 16 Jahren verbieten. Das geht aus einem geeinten Positionspapier hervor, über das das Magazin Politico berichtet.

Die Fraktion fordert auch strengere Regeln für den Alkoholkonsum und die Abschaffung des begleiteten Trinkens. Die Bedeutung der Prävention wurde zuletzt vermehrt diskutiert. Nicht nur die Gesundheitsvorteile, sondern auch die Hoffnung auf eine langfristig entlastende Wirkung auf die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung spielen dabei eine Rolle. Ein Beispiel ist die geplante Abgabe auf zuckerhaltige Softdrinks. Die SPD geht jetzt einen Schritt weiter.

Die Fraktion will „einen verbindlichen, bußgeldbewehrten Abgabe- und Verkaufsstopp für Energydrinks und vergleichbare Produkte an unter 16-Jährige sowie Einschränkungen jugendorientierter Werbung, insbesondere in sozialen Medien“, heißt es im Entwurf. „Energydrinks enthalten sehr hohe Koffeinmengen, häufig kombiniert mit Zucker und weiteren Stimulanzien, und stehen im Zusammenhang mit gesundheitlichen Belastungen bei jungen Menschen“, schreiben die Sozialdemokraten weiter. Die Forderungen basierten auf den Empfehlungen der Verbraucherschutzministerkonferenz und des Bürgerrates Ernährung im Wandel.

Im Positionspapier listen die Sozialdemokraten insgesamt sieben Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche auf. Darunter auch die Forderung nach einem entschlossenen Vorgehen gegen „neue Nikotinprodukte mit jugendaffinem Design“ und härteren Regeln beim Konsum von Alkohol. „Alkohol soll ausnahmslos frühestens erst ab 16 Jahren erlaubt sein“, steht im Papier. Die SPD begrüße die geplante Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens und wolle den Verkauf womöglich stärker einschränken. „Einer Abgabe auch von Sekt, Wein und Bier nur an Volljährige stehen wir offen gegenüber.“ Die Gefahr, die von Alkohol ausgeht, werde immer noch „zu sehr unterschätzt“.

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Das Papier entstand zwischen der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, der Arbeitsgruppe Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Arbeitsgruppe Gesundheit. Der Entwurf ist auf den 3. Juni datiert.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Energydrinks im Supermarktregal (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Verkauf von Energydrinks an Jugendliche unter 16 Jahren soll verboten werden.
  • Härtere Regeln beim Alkoholkonsum, einschließlich Abschaffung des begleiteten Trinkens.
  • Alkohol soll frühestens ab 16 Jahren erlaubt sein; Abgabe von Sekt, Wein und Bier nur an Volljährige wird erwogen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Zielgruppe: Jugendliche unter 16 Jahren
  • Region: Deutschland
  • Maßnahmen: Verkaufsverbot für Energydrinks, strengere Regeln für Alkoholkonsum, Frist für Umsetzung: Entwurf datiert auf den 3. Juni

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verbot des Verkaufs von Energydrinks an Jugendliche unter 16 Jahren zur Gesundheitsprävention
  • Gefahren durch hohe Koffeinmengen in Energydrinks und deren Zusammenhang mit gesundheitlichen Problemen
  • Forderung nach strengeren Regeln für Alkoholkonsum und Abschaffung des begleiteten Trinkens zur Minimierung von Risiken bei Jugendlichen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verkauf von Energydrinks an Jugendliche unter 16 Jahren verbieten
  • Strengere Regeln für den Alkoholkonsum, Alkohol nur ab 16 Jahren
  • Einschränkungen jugendorientierter Werbung, besonders in sozialen Medien
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