Israel: Gericht erlaubt Rotem Kreuz Zugang zu Sicherheitshäftlingen

4. Juni 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Gerichtsurteil zu Rotem Kreuz in Israel

Jerusalem () – Der Oberste Gerichtshof Israels hat das umfassende Verbot von Besuchen des Roten Kreuzes bei palästinensischen Sicherheitshäftlingen für rechtswidrig erklärt. Die Richter gaben einer entsprechenden Klage von Bürgerrechtsorganisationen statt und ordneten die Aufhebung der seit Oktober 2023 geltenden Regelung an.

Die Klage richtete sich sowohl gegen das Besuchsverbot als auch gegen die Weigerung des Staates, dem Roten Kreuz Auskünfte über die inhaftierten Personen zu erteilen. Die Maßnahmen waren nach dem Hamas-Überfall vom 7. Oktober 2023 und dem Beginn des Gaza-Krieges verhängt worden.

Das Gericht stellte fest, dass der Staat trotz der Sensibilität des Themas und des Kriegskontextes keine schlüssige rechtliche Grundlage für das Verbot vorlegen konnte. Das Gericht bezeichnete das Verfahren als „außergewöhnlich“, da die Regierung wiederholt Fristverlängerungen beantragt und letztlich eine unzureichende Stellungnahme eingereicht habe. Der Staat habe „unzählige Gelegenheiten“ erhalten, eine fundierte Position darzulegen, sei aber letztlich gescheitert. Vor dem Krieg war der Zugang des Roten Kreuzes zu Sicherheitsgefangenen jahrzehntelang Teil der israelischen Inhaftierungspolitik. Das Gericht verwies auf Regelungen aus der Zeit nach dem Sechstagekrieg und Verfahrensanweisungen des Gefängnisdienstes aus dem Jahr 2002.

Konkret ging es in dem Verfahren um Häftlinge aus dem Westjordanland und dem Gazastreifen, die sich in Strafhaft, Verwaltungshaft oder als illegale Kombattanten in israelischer Gewalt befanden. Der Staat hatte sich laut Urteil vor allem auf eine politisch-militärische Direktive gestützt, nicht auf eine klare Rechtsnorm.

Siehe auch:  Fahrgastverband begrüßt Sofortprogramm für saubere Bahnhöfe

Das Rote Kreuz kündigte an, seine Besuche wieder aufnehmen zu wollen, und bekräftigte, dass es wichtig sei „sicherzustellen, dass die Haftbedingungen und die Behandlung der Inhaftierten“ den Standards des humanitären Völkerrechts entsprechen. „Wir setzen unseren Dialog mit den israelischen Behörden fort, um unsere Arbeit in den Haftanstalten so bald wie möglich wieder aufzunehmen“, so die Hilfsorganisation.

Israels Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir kritisierte das Urteil unterdessen scharf. Er sprach von einer „beschämenden Entscheidung abgehobener Richter“, die sich um Terroristen kümmerten, während israelische Bürger den Preis des Terrors zahlten. Er forderte erneut eine tiefgreifende Justizreform.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Internationales Rotes Kreuz in Genf (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Oberster Gerichtshof Israels erklärt Verbot von Rotkreuz-Besuchen bei palästinensischen Häftlingen für rechtswidrig.
  • Aufhebung der seit Oktober 2023 geltenden Regelung angeordnet.
  • Rotes Kreuz will Besuche wieder aufnehmen und Dialog mit israelischen Behörden fortsetzen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Oberster Gerichtshof Israels, Bürgerrechtsorganisationen, Internationales Rotes Kreuz
  • Betroffen sind palästinensische Sicherheitshäftlinge aus dem Westjordanland und Gazastreifen
  • Fristverlängerungen seit Oktober 2023, Urteil zur Aufhebung des Besuchsverbots

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Urteil des Obersten Gerichtshofs Israels gegen das Verbot von Rote-Kreuz-Besuchen bei palästinensischen Häftlingen
  • Maßnahmen als Reaktion auf den Hamas-Überfall und den Beginn des Gaza-Kriegs
  • Mangelnde rechtliche Grundlage der Regierung für das Besuchsverbot, trotz jahrzehntelanger Praxis vor dem Krieg

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Aufhebung des Besuchsverbots des Roten Kreuzes bei palästinensischen Sicherheitshäftlingen
  • Fortführung des Dialogs mit dem Roten Kreuz zur Wiederaufnahme der Besuche
  • Berücksichtigung der Haftbedingungen im Einklang mit humanitärem Völkerrecht
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH