Bafög-Reform am 12. August im Kabinett – Viele Details offen

5. August 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Kabinettsberatung in

Berlin () – Die geplante Bafög-Reform wird am 12. August im Kabinett behandelt. Das sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums am Mittwoch in Berlin.

Union und SPD hatten sich zuvor auf eine Anhebung geeinigt, unklar war aber, zu welchem Zeitpunkt. Nachdem im Koalitionsvertrag eigentlich schon das Wintersemester 2026/27 angepeilt worden war, war in der späteren Diskussion vom Sommersemester 2027 die Rede, oder auch ein noch späterer Termin.

Offenbar gab es bis zuletzt koalitionsintern Gerangel um die Details, eigentlich sollte die Reform schon im Juli durchs Kabinett. Wie die endgültige Variante aussieht, war am Mittwoch zunächst unklar. Der Sprecher sagte, er wolle der Kabinettsbefassung „nicht vorgreifen“.

Geplant war nach letzten Angaben, dass die Wohnkostenpauschale für Studenten und Azubis, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, von 380 auf 440 Euro pro Monat erhöht wird, der Grundbedarf für Studierende soll in zwei Schritten auf Grundsicherungsniveau steigen: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro, und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Studentenhaus (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bafög-Reform soll am 12. August im Kabinett behandelt werden
  • Erhöhung der Wohnkostenpauschale für nicht bei den Eltern wohnende Studierende und Azubis von 380 auf 440 Euro pro Monat
  • Grundbedarf für Studierende soll in zwei Schritten auf Grundsicherungsniveau steigen: 503 Euro ab Wintersemester 2027/28 und 563 Euro ab Sommersemester 2029

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Zielgruppe Studierende und Azubis ohne Elternunterhalt (Wohnkostenpauschale) sowie Studierende (Grundbedarf); Region/Bezug Deutschland; Wohnkostenpauschale 380 auf 440 Euro pro Monat; Kabinettsbehandlung am 12. August, Details zur Reform zu diesem Zeitpunkt noch unklar
  • Zeitplan Grundbedarf in zwei Schritten: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro; zusätzlich ursprüngliche Zielsetzung Wintersemester 2026/27 im Koalitionsvertrag und spätere Diskussion Sommersemester 2027 statt Juli-Kabinettbefassung

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Geplante Bafög-Reform wird erst am 12. August im Kabinett behandelt; zuvor war unklar, ob Juli oder ein späterer Zeitpunkt (Sommersemester 2027 oder später) gilt
  • Koalitionsinternes Gerangel über Details bis zuletzt führte zu Verzögerungen; Sprecher wollte Kabinettsbefassung nicht vorgreifen
  • Geplante Änderungen als Hintergrund: Erhöhung der Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro sowie Anhebung des Grundbedarfs in zwei Stufen auf 503 Euro (WS 2027/28) und 563 Euro (SS 2029)

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Die geplante Bafög-Reform wird am 12. August im Kabinett behandelt
  • Das Bildungsministerium will die endgültige Variante der Reform nicht vorab festlegen und erst die Kabinettsbefassung abwarten
  • Nach Planung soll die Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro pro Monat steigen sowie der Grundbedarf für Studierende in zwei Schritten erhöht werden
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