SPD-Fraktionschef lehnt mehr Sonntagsöffnungen ab
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: SPD streitet Sonntagsarbeit
Berlin () – SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hat Forderungen nach einer weitgehenden Liberalisierung der Sonntagsöffnungszeiten im Einzelhandel zurückgewiesen. „Wir haben im Koalitionsvertrag bereits Regelungen zu Sonntagsarbeitszeiten vereinbart und diese im Reformpaket noch einmal bestätigt – etwa für Bäckereien“, sagte Miersch den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Deshalb sehe ich derzeit keinen Anlass, die Debatte über weitergehende Änderungen zu führen.“
Hintergrund ist ein Vorstoß der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Deren Präsident Peter Adrian hatte sich für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, um die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft zu klären. Das Bundesverfassungsgericht stütze den Sonntagsschutz bislang auf eine Formulierung der Weimarer Reichsverfassung zur „seelischen Erhebung“, die „nicht zeitgemäß“ erscheine, argumentierte Adrian. Zugleich warb er für eine weitgehende Liberalisierung des Ladenschlussrechts. Angesichts des Wettbewerbs mit dem Onlinehandel sollten Händler selbst entscheiden können, ob sie sonntags öffnen.
Miersch widersprach dieser Argumentation. Auf die Frage, ob mehr Sonntagsöffnungen notwendig seien, um den stationären Handel zu stärken, sagte der SPD-Politiker: „Nein. Ich glaube nicht, dass sich die Probleme des stationären Einzelhandels mit mehr Sonntagsöffnungen lösen lassen.“
Die Diskussion über den Sonntagsschutz hatte nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses neuen Schwung bekommen. Die Bundesregierung will längere Sonntagsarbeitszeiten zunächst lediglich für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken ermöglichen. Für weitergehende Änderungen des verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutzes wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Matthias Miersch (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- SPD-Fraktionschef Matthias Miersch weist Forderungen nach weiterer Liberalisierung der Sonntagsöffnungszeiten zurück und verweist auf im Koalitionsvertrag vereinbarte sowie im Reformpaket bestätigte Regelungen, unter anderem für Bäckereien
- Miersch erklärt, dass zusätzliche Sonntagsöffnungen die Probleme des stationären Einzelhandels nicht lösen würden
- Bundesregierung will längere Sonntagsarbeitszeiten zunächst nur für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken ermöglichen; weitergehende Änderungen zum verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz erfordern eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- SPD-Fraktionschef Matthias Miersch (Bundesebene) weist Forderungen nach Liberalisierung der Sonntagsöffnungszeiten zurück; keine konkreten Zahlen zu Betroffenen oder Regionen genannt, Bezug auf zuvor vereinbarte Regelungen im Koalitionsvertrag und Reformpaket für Bäckereien (sowie weitere Branchen im Reformpaket genannt)
- Vorstoß der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) mit Ziel einer Grundgesetzänderung zur dauerhaften Klärung verkaufsoffener Sonntage (Bund/Deutschland); erforderlich wäre dafür eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, konkreter Zeitraum/Frist nicht genannt
- Bundesregierung plant zunächst längere Sonntagsarbeitszeiten nur für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken (Deutschland/Bundesebene); weitergehende Änderungen erst nach verfassungsrechtlicher Hürde mit Zweidrittelmehrheit, keine konkreten Zeiträume genannt
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- SPD-Fraktionschef Matthias Miersch weist Forderungen nach weitergehender Liberalisierung der Sonntagsöffnungszeiten im Einzelhandel zurück, da im Koalitionsvertrag und im Reformpaket bereits Regelungen zu Sonntagsarbeitszeiten vereinbart und bestätigt wurden (u.a. für Bäckereien)
- Hintergrund ist ein Vorstoß der DIHK mit dem Argument, das Bundesverfassungsgericht stütze den Sonntagsschutz auf eine weimarer Reichsverfassung zur „seelischen Erhebung“, die nicht zeitgemäß sei; zugleich wird eine Grundgesetzänderung und weitere Liberalisierung des Ladenschlussrechts gefordert
- Auslöser der Debatte sind neue Impulse durch Beschlüsse des Koalitionsausschusses: längere Sonntagsarbeitszeiten sollen zunächst nur für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken ermöglicht werden, während für weitergehende Änderungen des verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutzes eine Zweidrittelmehrheit nötig wäre
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Der Koalitionsvertrag und das Reformpaket werden von der SPD bestätigt, insbesondere die Regelung zu Sonntagsarbeitszeiten für Bäckereien
- Die Bundesregierung will zunächst nur längere Sonntagsarbeitszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken ermöglichen
- Für weitergehende Änderungen am verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich
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