Immer mehr Rentenleistungen einkommensteuerpflichtig

4. August 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Rente und Steuern in ()

Wiesbaden () – Im Jahr 2025 haben in Deutschland 22,5 Millionen Personen Leistungen in Höhe von rund 423 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Dienstag mitteilte, stieg die Zahl der Rentenempfänger im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Prozent oder 168.000 Personen. Die Höhe der Rentenleistungen nahm im selben Zeitraum um 5,1 Prozent oder 20,7 Milliarden Euro zu. 72 Prozent dieser Leistungen zählten im Jahr 2025 zu den steuerpflichtigen Einkünften (304 Milliarden Euro). Seit 2015 stieg der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 16,4 Prozentpunkte.

Die Ursache für den jährlichen Anstieg des Besteuerungsanteils ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Basisversorgung. In der Übergangsphase wurden die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet.

Welcher Anteil der Renteneinkünfte steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem steigt der Besteuerungsanteil durch allgemeine Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind. Mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes vom 27. März 2024 wurde die zunächst bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis zum Jahr 2058 verlängert. Erst ab diesem Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig.

Bei vielen Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags. Daher bleiben viele Rentenzahlungen steuerfrei, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentner für das Jahr 2025 Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt.

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Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2022 vor. Demnach mussten rund 42 Prozent oder 9,34 Millionen der insgesamt 22,03 Millionen Rentenbeziehenden Einkommensteuer zahlen. Im Vergleich zu 2021 stieg der Anteil um 1,8 Prozentpunkte beziehungsweise 442.000 Personen.

Bei 80 Prozent der im Jahr 2022 steuerbelasteten Rentenempfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – lagen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können das auch Einkünfte der Partnerin oder des Partners sein, die für die Besteuerung zusammengerechnet werden, so die Statistiker.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Älteres Paar (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • 2025 bezogen in Deutschland 22,5 Millionen Personen Rentenleistungen in Höhe von rund 423 Milliarden Euro; die Zahl der Rentenempfänger stieg um 0,8 Prozent (168.000 Personen) und die Rentenleistungen um 5,1 Prozent (20,7 Milliarden Euro)
  • 2025 waren 72 Prozent der Rentenleistungen steuerpflichtig (304 Milliarden Euro); der durchschnittliche Besteuerungsanteil liegt seit 2015 um 16,4 Prozentpunkte höher
  • Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Übergangsphase zur vollen Einkommensteuerpflicht neuer gesetzlicher Renten bis 2058 verlängert (statt ursprünglich bis 2040)

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Deutschland: 2025 22,5 Millionen Rentenempfänger mit rund 423 Milliarden Euro Rentenleistungen; Zahl +0,8% bzw. +168.000 Personen, Leistungen +5,1% bzw. +20,7 Milliarden Euro; 72% der Leistungen steuerpflichtig (304 Milliarden Euro)
  • Gesetzliche/privat/betriebliche Renten in der Besteuerung: Besteuerungsanteil steigt mit späterem Rentenbeginn und durch Rentenerhöhungen; Übergangsphase durch Wachstumschancengesetz (27. März 2024) bis 2058 verlängert, ab dann neue gesetzliche Renten voll einkommensteuerpflichtig
  • Besteuerung: 2022 zahlten rund 42% (9,34 Millionen von 22,03 Millionen Rentenbeziehenden) Einkommensteuer; Anteil +1,8 Prozentpunkte bzw. +442.000 Personen gegenüber 2021; 2022 waren bei 80% der steuerbelasteten Rentenempfänger neben Renten weitere Einkünfte vorhanden

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005: Wechsel von vorgelagerter zu nachgelagerter Besteuerung; schrittweise Steuerfreistellung der Beiträge in der Ansparphase, erst Belastung der Leistungen in der Auszahlungsphase
  • Rentenbeginn und Rentenerhöhungen als Einflussfaktoren: je später der Rentenbeginn, desto höher der besteuerte Anteil; allgemeine Rentenerhöhungen erhöhen den steuerpflichtigen Anteil, weil diese komplett steuerpflichtig sind
  • Verlängerung der Übergangsphase durch das Wachstumschancengesetz 2024 bis 2058; insgesamt steigen Zahl und Höhe der Rentenleistungen, wodurch auch steuerpflichtige Einkünfte zunehmen können

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die aktuellen Zahlen zur Zahl der Rentenempfänger und zur Höhe der Rentenleistungen sowie zum steuerpflichtigen Anteil der Renteneinkünfte für 2025 veröffentlicht
  • Die Politik hat durch das Wachstumschancengesetz die Übergangsphase der Rentenbesteuerung bis 2058 verlängert, wodurch neue gesetzliche Renten erst ab diesem Zeitpunkt voll einkommensteuerpflichtig sind
  • Die Steuerbelastung richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und den Rentenerhöhungen, wobei Rentenbeiträge in der Ansparphase steuerfrei gestellt und Rentenleistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet werden
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