Datenschützerin kritisiert Geheimdienstreform scharf

27. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Datenschützer kritisieren Reformen in
Berlin () – Die geplante größte Reform der Geheimdienste seit vielen Jahren stößt auf heftige Kritik. Deutschlands oberste Datenschützerin Louisa Specht-Riemenschneider sieht im Gesetzentwurf der Bundesregierung massive Risiken für Bürgerrechte, wie sie der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagausgabe) sagte.

Nachrichtendienste sollten „nicht handeln und eingreifen dürfen wie eine Polizei“, warnte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). „Es spricht viel dafür, dass das Bundesverfassungsgericht feststellen wird: Das geht zu weit. Aus meiner Sicht gibt es inakzeptable Einschränkungen der Grundrechte.“

So sollen Verfassungsschutz und BND künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürfen – auch auf Tonaufnahmen und Echtzeitbilder. Selbst wenn mit Kameras oder Drohnen Aufnahmen gemacht würden, die über das Zulässige hinaus gehen, sollten diese Daten laut Specht-Riemenschneider künftig verwendet werden dürfen.

„Der Staat duldet den Rechtsbruch“, warnt Deutschlands oberste Datenschützerin. Auch an den geplanten neuen Regeln zum Speichern von Daten übt sie scharfe Kritik. So soll der BND personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen künftig nicht mehr löschen müssen. „Ich halte diese unbefristete Speicherung für verfassungswidrig.“ Entscheidend sei aber, dass die Reaktion auf eine neue Sicherheitslage die Verhältnismäßigkeit und den Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit wahre, sagt Specht-Riemenschneider. „Leider ist das nicht gelungen.“

Specht-Riemenschneider, die sich im September aus gesundheitlichen Gründen von ihrem Amt zurückziehen will, gehört zu den wichtigsten Kontrolleuren deutscher Geheimdienste. Ihre Behörde soll diese Rolle zum Jahresanfang verlieren. Die neue Beschwerde-Instanz, der Unabhängige Kontrollrat, werde aber erst ab Anfang 2029 die Aufgabe übernehmen. „Den Bürgern wird für zwei Jahre die Möglichkeit versperrt, sich mit einer Beschwerde zu wehren“, warnt die Beauftragte und fordert Änderungen: „Der Rechtsstaat darf sich keinen zweijährigen Urlaub nehmen.“

Siehe auch:  Dax startet schwach - Nahost-Konflikt und China-Sorgen belasten
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Louisa Specht-Riemenschneider (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Specht-Riemenschneider kritisiert den Gesetzentwurf zur Geheimdienstreform als massive Risiken für Bürgerrechte und hält Einschränkungen der Grundrechte für inakzeptabel
  • Verfassungsschutz und BND sollen laut Entwurf auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürfen, einschließlich Tonaufnahmen und Echtzeitbilder; auch darüber hinausgehende Aufnahmen sollen genutzt werden dürfen
  • Kritik an geplanter Speicherung: BND soll personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen künftig nicht mehr löschen müssen; sie hält die unbefristete Speicherung für verfassungswidrig

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind Verfassungsschutz und BND, deren Zugriff auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum sowie auf Tonaufnahmen und Echtzeitbilder künftig erleichtert werden soll; zusätzlich sollen über das Zulässige hinaus erhobene Daten weiter verwendet werden dürfen; regionale/zahlenspezifische Angaben fehlen
  • Betroffen sind Bürgerrechte in Deutschland, insbesondere durch geplante neue Speicherregeln; personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen soll der BND künftig nicht mehr löschen müssen, wodurch eine unbefristete Speicherung entstehen soll; konkrete Fristen/Zeiträume für diese Speicherung werden nicht genannt
  • Betroffen sind Bürger, die sich gegen Maßnahmen beschweren wollen; wegen Übergang zur neuen Beschwerde-Instanz Unabhängiger Kontrollrat erst ab Anfang 2029 wird eine Beschwerdemöglichkeit für zwei Jahre versperrt; die Datenschützerin nennt als Zeitraum konkret zwei Jahre bis zum Start 2029 (exakt ab wann bleibt im Text offen)

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Geplante Reform der Geheimdienste (Verfassungsschutz und BND) mit Zugriff auf Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum einschließlich Tonaufnahmen und Echtzeitbilder sowie Nutzung auch bei über Zulässigkeit hinausgehenden Aufnahmen
  • Erwartete unverhältnismäßige Einschränkungen von Grundrechten und Kritik an verfassungswidriger, unbefristeter Speicherung personenbezogener Daten ohne Löschpflicht durch den BND
  • Auslöser ist ein neues Sicherheitskonzept der Bundesregierung; Kontext ist die Rolle der Kontrolle durch die BfDI, die Rücktritt wegen Gesundheit plant, sowie Übergangsphase, in der Bürger zwei Jahre keine Beschwerde beim Unabhängigen Kontrollrat (ab Anfang 2029) einlegen können

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verfassungsschutz und BND sollen künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürfen, einschließlich Tonaufnahmen und Echtzeitbildern, sowie auch dann Daten verwenden dürfen, wenn Aufnahmen über das Zulässige hinausgehen
  • Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der BND personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen künftig nicht mehr löschen muss und diese unbefristet gespeichert werden sollen
  • Die bestehende Kontrolle durch die BfDI bzw. eine neue Beschwerde-Instanz soll erst ab Anfang 2029 über den Unabhängigen Kontrollrat vollständig greifen, wodurch Bürger für zwei Jahre keine Beschwerdemöglichkeit haben
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH