Sozialhilfeausgaben in Nordrhein-Westfalen 2025 um 4,7 Prozent gestiegen

27. Juli 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Sozialhilfe in

() – Die Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe in Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2025 um 4,7 Prozent gestiegen. Der Anstieg fiel damit deutlich geringer aus als im Vorjahr, als die Ausgaben noch um 16,6 Prozent zugelegt hatten, teilte IT.NRW am Montag mit.

Demnach lagen die Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Jahr 2025 bei rund 5,25 Milliarden Euro und waren damit um 236 Millionen Euro höher als ein Jahr zuvor.

Inflationsbereinigt stiegen die Ausgaben im Jahr 2025 um 2,6 %, in 2024 um 14,1 % und in 2023 um 9,5 %.

Mit rund 3 Milliarden Euro wurde mehr als die Hälfte (57 %) der gesamten Nettoausgaben der Sozialhilfe für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ausgegeben. Das waren 2,9 % mehr als im Vorjahr.

In den Jahren 2024 und 2023 fiel der Anstieg mit 14,0 % bzw. 13,5 % deutlich höher aus. Anders als in den Vorjahren gab es 2025 keine Erhöhung der Regelsätze.

Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert.

Der zweitgrößte Ausgabeposten ist die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII. Hier sind die Ausgaben 2025 mit 10,4 % am stärksten gestiegen. Der Anstieg fiel aber auch hier weniger hoch aus als in den Vorjahren mit 21,4 % in 2024 und 23,1 % in 2023. Die Ausgaben für Hilfe zur Pflege lagen 2025 bei rund 1,3 Milliarden Euro und machten 25 % der Sozialhilfeausgaben aus.

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Hilfe zur Pflege erhalten pflegebedürftige Personen, wenn der notwendige und angemessene Pflegebedarf nicht bzw. nicht vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt ist und nicht genügend Eigenmittel verfügbar sind, um die (verbleibenden) Kosten zu tragen. Zum 01. Januar 2025 trat gemäß dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) eine Erhöhung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 % in Kraft.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Passanten vor Infoständen zu Rente und Bürgergeld (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Ausgaben für Leistungen der Sozialhilfe in Nordrhein-Westfalen stiegen 2025 um 4,7 Prozent auf rund 5,25 Milliarden Euro (plus 236 Millionen Euro gegenüber 2024)
  • In 2025 gab es anders als in Vorjahren keine Erhöhung der Regelsätze; inflationsbereinigt stiegen die Ausgaben 2025 um 2,6 Prozent
  • Hilfe zur Pflege nach SGB XII (Kapitel 7) stieg 2025 um 10,4 Prozent auf rund 1,3 Milliarden Euro (25 Prozent der Sozialhilfeausgaben); zum 1. Januar 2025 erhöhten sich die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Nordrhein-Westfalen betroffen: Nettoausgaben für Sozialhilfe (SGB XII) 2025 um 4,7 % gestiegen auf ca. 5,25 Milliarden Euro, +236 Millionen Euro gegenüber 2024; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: ca. 3 Milliarden Euro (57 %), +2,9 %; zweitgrößter Posten Hilfe zur Pflege: ca. 1,3 Milliarden Euro (25 %), +10,4 %
  • Zielgruppen/Leistungsbereiche: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege für pflegebedürftige Personen bei nicht gedecktem Pflegebedarf; Bezug auf 2025 ohne Erhöhung der Regelsätze
  • Zeitraum/Regeländerung: Zum 01. Januar 2025 Erhöhung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 % (PUEG) beeinflusst die Ausgabenentwicklung für Hilfe zur Pflege

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Anstieg der Sozialhilfeausgaben in NRW 2025 um 4,7 % statt 16,6 % im Vorjahr; inflationsbereinigt plus 2,6 % (Vorjahr plus 14,1 %), Hintergrund sind deutlich geringere Zuwächse als in den Jahren 2023/2024
  • 57 % der Nettoausgaben 2025 für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (3 Mrd. Euro, plus 2,9 %); Auslöser/ Kontext: 2025 keine Erhöhung der Regelsätze, anders als in den Vorjahren
  • stärkster einzelner Postenanstieg bei Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) um 10,4 % auf ca. 1,3 Mrd. Euro; Kontext: Leistungsgewährung bei fehlender bzw. nicht ausreichender Deckung durch Pflegeversicherung und unzureichenden Eigenmitteln; zum 1. Januar 2025 Erhöhung der Pflegeversicherungsleistungen um 4,5 % durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Keine Angabe
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