Zahl der Inobhutnahmen deutlich gesunken

27. Juli 2026

Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung

: Jugendämter und Kinderschutz

Wiesbaden () – Im Jahr 2025 haben die Jugendämter in rund 56.900 Kinder oder Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 18 Prozent oder rund 12.600 weniger Jungen und Mädchen als im Jahr zuvor.

Bereits 2024 hatte es einen Rückgang der Inobhutnahmen um sieben Prozent oder 5.100 Fälle gegeben. Damit ist die Fallzahl innerhalb von zwei Jahren um rund ein Viertel gesunken (-24 Prozent oder 17.700 Fälle), nachdem sie zuvor drei Jahre in Folge auf knapp 74.600 Schutzmaßnahmen im Jahr 2023 gestiegen war.

Hintergrund der seit den 2010er Jahren stark schwankenden Fallzahlen ist vor allem die Entwicklung unbegleitet eingereister Minderjähriger aus dem Ausland. Auch der aktuelle Abwärtstrend ist durch einen Rückgang an vorläufigen und regulären Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen zu erklären: Binnen eines Jahres hat sich ihre Zahl von rund 30.800 auf knapp 16.500 Fälle nahezu halbiert (-47 Prozent). Gleichzeitig nahmen die Fallzahlen bei den Selbstmeldungen um rund 870 auf etwa 10.100 Fälle (+9 Prozent) und bei den dringenden Kindeswohlgefährdungen um 850 auf gut 30.300 Fälle (+3 Prozent) zu. Bei den Selbstmeldungen war dies der fünfte, bei den dringenden Kindeswohlgefährdungen der zweite Anstieg in Folge.

Gut jede zweite Schutzmaßnahme (53 Prozent) wurde 2025 wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung durchgeführt. In 29 Prozent der Fälle war der Anlass eine unbegleitete Einreise und in 18 Prozent eine Selbstmeldung der Minderjährigen beim Jugendamt. Die meisten Betroffenen waren bereits Jugendliche ab 14 Jahren, knapp zwei Fünftel (38 Prozent) zählten aber noch zu den Kindern unter 14 Jahren. Ein Fünftel (20 Prozent) aller Betroffenen war von Zuhause ausgerissen, etwa ebenso viele (19 Prozent) wurden an einem jugendgefährdenden Ort angetroffen. Zuvor lebten 59 Prozent der Minderjährigen in einer Familie oder einem privaten Haushalt und 20 Prozent in einer Einrichtung. In den anderen Fällen war der vorherige Aufenthalt unbekannt (14 Prozent) oder keine feste Unterkunft vorhanden (7 Prozent).

Die häufigsten Anlässe für eine Schutzmaßnahme waren in 2025 (Mehrfachnennungen möglich): Überforderungen der Eltern (32 Prozent), unbegleitete Einreisen (29 Prozent), Vernachlässigungen (16 Prozent), körperliche Misshandlungen (15 Prozent) und psychische Misshandlungen (11 Prozent).

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Trotz des allgemeinen Rückgangs waren die Nennungen bei neun von insgesamt 13 möglichen Anlässen gegenüber dem Vorjahr gestiegen: Am höchsten war das Plus bei körperlichen und bei psychischen Misshandlungen (+1.114 und +941 Nennungen). Damit sind körperliche Misshandlungen das zweite, und psychische Misshandlungen das sechste Mal in Folge gestiegen. Besonders hoch war der Zuwachs in beiden Fällen bei den Mädchen (+745 und +750 Nennungen). Der Mädchenanteil betrug in 2025 damit bei körperlichen Misshandlungen 65 Prozent und bei psychischen 62 Prozent. Zum Vergleich: Innerhalb der minderjährigen Bevölkerung lag der Mädchenanteil in 2025 bei knapp 49 Prozent.

In neun Prozent aller Fälle wurde von den Sorge- oder Erziehungsberechtigten ein Widerspruch gegen die Inobhutnahme eingelegt, weil sie damit nicht einverstanden waren. Am höchsten war die Quote der Widersprüche bei Verdacht auf Vernachlässigung (26 Prozent), psychischen Misshandlungen (25 Prozent), sexueller Gewalt (22 Prozent) und körperlichen Misshandlungen (19 Prozent). Eine hohe Widerspruchquote kann auf eine mangelnde Kooperationsbereitschaft der Sorge- oder Erziehungsberechtigten bei der Behebung der Kindeswohlgefährdung hindeuten. Geht das Jugendamt bei einem Widerspruch davon aus, dass die Kindeswohlgefährdung andauert, kann es das Familiengericht anrufen, damit es die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls herbeiführt. In 2025 haben die Jugendämter diese Möglichkeit in 82 Prozent aller Widerspruchsfälle genutzt.

Im Anschluss an die Schutzmaßnahme kehrte ein Viertel (25 Prozent) der Kinder und Jugendlichen an den vorherigen Aufenthaltsort zurück. Weitere 44 Prozent wurden nach der Inobhutnahme an einem neuen Ort untergebracht. In 14 Prozent der Fälle beendeten die Betroffenen die Inobhutnahme selbst, etwa, indem sie aus der Maßnahme ausrissen. In 8 Prozent der Fälle wechselte die Zuständigkeit und in weiteren 8 Prozent wurde die Maßnahme auf andere Weise beendet. Diese Angaben zum Maßnahmenende beziehen sich nur auf reguläre Inobhutnahmen ohne vorläufige Inobhutnahmen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kindernotdienst (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • In 2025 wurden in Deutschland rund 56.900 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen, 18 Prozent bzw. rund 12.600 weniger als 2024
  • Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen sank innerhalb eines Jahres von rund 30.800 auf knapp 16.500 (-47 Prozent); Selbstmeldungen stiegen von etwa 9.230 auf rund 10.100 (+9 Prozent) und dringende Kindeswohlgefährdungen von etwa 29.450 auf gut 30.300 (+3 Prozent)
  • Bei Widerspruch durch Sorge- oder Erziehungsberechtigte nutzten die Jugendämter 2025 in 82 Prozent der Widerspruchsfälle das Anrufen des Familiengerichts trotz Rückgang der Gesamtlage

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Jugendämter in Deutschland; 2025 rund 56.900 Kinder/Jugendliche vorläufig in Obhut genommen (18 Prozent weniger als 2024; rund 12.600 weniger); Rückgang innerhalb von zwei Jahren um 24 Prozent bzw. 17.700 Fälle
  • Schwerpunkt bei Jugendlichen ab 14 Jahren (38 Prozent) und Kindern unter 14 Jahren (62 Prozent insgesamt, davon Anteil unter 14: 38 Prozent); 53 Prozent wegen dringender Kindeswohlgefährdung, 29 Prozent wegen unbegleiteter Einreise, 18 Prozent wegen Selbstmeldung beim Jugendamt
  • Zentrale Anlässe und Veränderungen 2025: Überforderungen der Eltern 32 Prozent, unbegleitete Einreisen 29 Prozent; körperliche und psychische Misshandlungen jeweils gestiegen (körperliche +1.114 Nennungen, psychische +941); Widersprüche in 9 Prozent aller Fälle, Familiengericht-Nutzung in 82 Prozent der Widerspruchsfälle

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Ursachen/Hintergründe sind vor allem schwankende Zahlen bei unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland sowie der Rückgang vorläufiger und regulärer Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen, während gleichzeitig Selbstmeldungen und dringende Kindeswohlgefährdungen stiegen
  • Auslöser 2025 waren überwiegend dringende Kindeswohlgefährdungen (53 Prozent), häufig wegen Überforderungen der Eltern (32 Prozent) und unbegleiteter Einreisen (29 Prozent), zusätzlich Vernachlässigungen (16 Prozent), körperliche Misshandlungen (15 Prozent) und psychische Misshandlungen (11 Prozent
  • Kontext/Verlauf: Rückgang der Gesamtzahl der Inobhutnahmen auf rund 56.900 (-24 Prozent in zwei Jahren), Anstieg der Nennungen bei körperlichen und psychischen Misshandlungen (insgesamt +1.114 bzw. +941) sowie rechtlicher Prozess bei Widersprüchen durch Sorge- oder Erziehungsberechtigte in 9 Prozent der Fälle (Familiengericht in 82 Prozent der Widerspruchsfälle genutzt)

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Jugendämter nehmen 2025 rund 56.900 Kinder und Jugendliche vorübergehend zum Schutz in Obhut
  • Bei Widerspruch gegen die Inobhutnahme rufen die Jugendämter das Familiengericht an, um erforderliche Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls herbeizuführen (82 Prozent der Widerspruchsfälle)
  • Nach der Inobhutnahme werden die Betroffenen überwiegend an einem neuen Ort untergebracht oder kehren an den vorherigen Aufenthaltsort zurück
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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