Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Elite-Soldaten
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Panorama: Ermittlungen in Kempten
Kempten () – Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen fünf Bundeswehrsoldaten, die unter dem Verdacht stehen, während der Evakuierungsmission in Afghanistan am Flughafen in Kabul Diebstähle begangen zu haben.
Ein Sprecher der Behörde, die für Soldaten im Auslandseinsatz zuständig ist, sagte der „Bild am Sonntag“, es gehe um einen „Anfangsverdacht“ gegen insgesamt fünf Bundeswehrangehörige, welche dem Einsatzkontingent angehörten. Der Vorwurf: Die Beschuldigten sollen sich „während der Evakuierungen Waren aus Läden am Flughafen Kabul rechtswidrig angeeignet haben“.
Noch dauern die Ermittlungen an. Wann und mit welchem Ergebnis das Verfahren abgeschlossen werde, lasse sich „nicht genau prognostizieren“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, der auf die in jedem Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung verwies.
Laut Bericht der „Bild am Sonntag“, die sich auf „Bundeswehrkreise“ bezieht, sollen die Soldaten dem Fallschirmjägerregiment 31 der Luftlandebrigade 1 angehören. Die Elitekämpfer sollen, so der Vorwurf, ihre Diebstähle im militärischen Teil des Flughafens, in von Afghanen betriebenen Läden begangen haben. Dort gab es Shops, die unter anderem militärische Ausrüstung verkauften.
Die bewaffneten Soldaten sollen sich T-Shirts und Patches (Stoffabzeichen für die Uniform) angeeignet haben. Auch von Messern ist in Bundeswehrkreisen die Rede. Die Ermittlungen gegen die fünf Soldaten begannen bereits im vergangenen Jahr, als gegen das Fallschirmjägerregiment 26 ermittelt wurde. In den Bundeswehr-internen Befragungen berichteten Soldaten von den Vorfällen in Kabul.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums sagte: „Die Wehrdisziplinaranwaltschaft hat nach Kenntnis eines möglichen Straftatbestands unverzüglich die Staatsanwaltschaft Kempten informiert und an diese abgegeben.“ Die Staatsanwaltschaft schaltete über die Generalstaatsanwaltschaft München den Generalbundesanwalt ein, um das Vorliegen von Plünderungen zu untersuchen.
Die Sprecherin des Generalbundesanwalts teilte mit: „Der Sachverhalt wurde der Bundesanwaltschaft zur Prüfung möglicher Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch vorgelegt. Die hiesigen Ermittlungen haben einen solchen Verdacht ausgeräumt.“
Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte, dass „im Zuge der Ermittlungen auch Bildmaterial ausgewertet wurde“. Es wurden jedoch „keine Handlungen identifiziert, die den Tatbestand der Plünderung erfüllen“. Die Ermittlungen liegen nun wieder in Kempten.
Laut Bericht der „Bild am Sonntag“ könnte der Straftatbestand Diebstahl mit Waffen (Paragraf 244 Strafgesetzbuch) vorliegen, da die Soldaten bei dem Einsatz am Flughafen bewaffnet waren. Der Vorgang wird im Ministerium und dem Heer sorgfältig beobachtet. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Christian Freuding, wurden über das Ermittlungsverfahren informiert.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Soldat der Bundeswehr (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen fünf Bundeswehrsoldaten wegen eines Anfangsverdachts auf rechtswidrige Aneignung von Waren während der Evakuierungen am Flughafen Kabul
- Vorwurf betrifft Soldaten des Fallschirmjägerregiments 31; als mutmaßte Beute werden T-Shirts, Patches und außerdem Messer genannt
- Wehrdisziplinaranwaltschaft informierte Staatsanwaltschaft Kempten; Generalbundesanwalt prüfte Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch, jedoch wurde der Plünderungsverdacht ausgeräumt und die Ermittlungen liegen wieder in Kempten
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind fünf Bundeswehrsoldaten aus einem Einsatzkontingent der Fallschirmjäger (u.a. Fallschirmjägerregiment 31 der Luftlandebrigade 1; Vorwürfe: Diebstähle/Angeheignung von Waren aus von Afghanen betriebenen Läden am militärischen Teil des Flughafens in Kabul)
- Region/Zeit: während der Evakuierungsmission in Afghanistan am Flughafen Kabul; Ermittlungen begannen bereits im vergangenen Jahr und dauern noch an, Abschlussdatum ist nicht prognostizierbar
- Einordnung/Zahlen: Anfangsverdacht gegen insgesamt fünf Personen; Wehrdisziplinarstelle informierte Staatsanwaltschaft Kempten; Generalbundesanwalt/Bundesebene prüfte mögliche Verstöße nach Völkerstrafgesetzbuch, Verdacht auf Plünderung ausgeräumt, weitere Ermittlungen laufen in Kempten
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Anfangsverdacht gegen fünf Bundeswehrsoldaten wegen rechtswidriger Aneignung von Waren aus Flughafenläden in Kabul während der Evakuierungen; Verdacht auf Diebstahl im militärischen Teil des Flughafens, dort wo auch militärische Ausrüstung verkauft wurde
- Ermittlungs- und Meldeprozess nach möglichem Straftatbestand; Verteidigungsministerium informierte die Wehrdisziplinaranwaltschaft/stellte die Verbindung zur Staatsanwaltschaft Kempten her, Generalstaatsanwaltschaft und Generalbundesanwalt wurden zur Prüfung möglicher Verstöße (u.a. Völkerstrafgesetzbuch, Plünderung) eingebunden
- Kontext der Tatvorwürfe während eines bewaffneten Auslandseinsatzes; Ermittlungen zogen sich bis zur Auswertung von Bildmaterial, wobei kein Tatbestand der Plünderung identifiziert wurde; als weitere mögliche rechtliche Einordnung wird Diebstahl mit Waffen genannt (Paragraf 244 StGB)
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen fünf Bundeswehrsoldaten wegen des Verdachts, während der Evakuierungen am Flughafen Kabul rechtswidrig Waren aus Läden angeeignet zu haben
- Das Verteidigungsministerium bzw. die zuständigen Stellen informierten unverzüglich die Staatsanwaltschaft und gaben den Sachverhalt an diese ab; zudem wurde über die Generalstaatsanwaltschaft München der Generalbundesanwalt eingeschaltet, um Plünderungen nachzuschauen
- In den Ermittlungen wurden Bildmaterial ausgewertet; dabei wurden keine Handlungen identifiziert, die den Tatbestand der Plünderung erfüllen, die Ermittlungen liegen nun wieder bei der Staatsanwaltschaft Kempten
- Dax startet deutlich im Plus – neue Nahost-Friedenshoffnungen - 27. Juli 2026
- Pkw kommt in Leutenberg von Fahrbahn ab und prallt gegen Hauswand - 27. Juli 2026
- Ermittlungen nach CSD-Anschlag gehen weiter - 27. Juli 2026
