Ehepaar verklagt Auswärtiges Amt wegen Gaza-Ausreise

23. Juli 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Auswärtiges Amt in

Berlin () – Ein deutsch-palästinensisches Ehepaar aus Berlin hat das Auswärtige Amt im Zusammenhang mit einer Ausreise aus dem Gazastreifen wegen Untätigkeit verklagt. Das berichtet der RBB.

Die palästinensische Ehefrau sitzt demnach seit dem Überfall der Hamas auf am 7. Oktober 2023 im Gazastreifen fest. Um ein Visum zu beantragen, müsste sie nach Kairo ausreisen. Dort muss sie persönlich bei der Deutschen Botschaft einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Für die Ausreise nach fehlt seit zweieinhalb Jahren die Unterstützung Deutschlands. Diese soll nun auf dem Klageweg erreicht werden. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht steht noch nicht fest.

Das Außenministerium beruft sich bei Fällen wie diesem auf das Konsulargesetz, das eine Evakuierung von allein reisenden Nicht-Deutschen aus Krisengebieten nicht vorsehe. Auf Anfrage des RBB Recherche teilte das Außenministerium mit: „Sämtliche Ausreisen aus Gaza bedürfen entsprechender Ausreisegenehmigungen durch israelische Stellen.“

Die israelischen Behörden stehen nach eigener Aussage einem Ehegattennachzug nach nicht im Wege. Sie verlangen lediglich eine Zusage, dass Deutschland bereit ist, ein Visum zu erteilen. Eine Sprecherin der israelischen Botschaft in Berlin schreibt, die zuständige Behörde COGAT (Coordination of Government Activities in the Territories) „ermöglicht und erleichtert (…) die Ausreise von Bewohnern des Gazastreifens über Israel in Aufnahmeländer weltweit.“ Dazu bedürfe es „eines offiziellen Ersuchens eines Aufnahmelandes“ und einer Sicherheitsüberprüfung. Weiter heißt es: „Stand heute wurde von keinem europäischen Land, einschließlich Deutschland, ein Antrag auf Ausreise eines Einwohners aus Gaza gestellt, um ein Visum zu beantragen.“

Kritik an der Haltung des Auswärtigen Amtes kommt von den außenpolitischen Sprechern der Linken- und Grünen-Bundestagsfraktionen. Clara Bünger von der Linken sagte, der deutsche Staat müsse „schnell und unbürokratisch“ einen Familiennachzug nach Deutschland ermöglichen. Stattdessen stoße das Auswärtige Amt die Betroffenen mit seiner Verfahrensweise vor den Kopf. Auch die Grünen-Außenpolitikerin Luise Amtsberg kritisiert die „bürokratische Starrheit des Auswärtigen Amtes“ und fordert Verhandlungen mit Israel und Ägypten zur Lösung solcher Fälle.

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Jürgen Hardt von der CDU/CSU-Fraktion will sich zu laufenden Verfahren grundsätzlich nicht äußern, eine Stellungnahme der SPD lag zunächst nicht vor. Unterstützung erfährt die Haltung des Auswärtigen Amtes vonseiten der AfD. Deren außenpolitischer Sprecher Markus Frohnmeier sagte dem RBB, dass das Ministerium korrekt handele. Das Grundrecht auf Ehegattennachzug müsse nach AfD-Auffassung darüber hinaus „angepasst und flexibilisiert“ werden, um „Massenmigration“ zu beschränken.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Auswärtiges Amt (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Deutsch-palästinensisches Ehepaar aus Berlin verklagt das Auswärtige Amt wegen Untätigkeit im Zusammenhang mit einer Ausreise aus dem Gazastreifen; Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht steht noch nicht fest
  • Palästinensische Ehefrau ist seit dem Hamas-Überfall am 7. Oktober 2023 im Gazastreifen fest; für einen Familiennachzugs-Visumantrag müsste sie nach Kairo ausreisen, wobei Deutschland seit zweieinhalb Jahren nicht unterstütze
  • Außenministerium verweist darauf, dass sämtliche Ausreisen aus Gaza israelische Ausreisegenehmigungen benötigen; Linke und Grüne kritisieren die „bürokratische Starrheit“ und fordern Verhandlungen, Israel verlangt eine Zusage Deutschlands zur Visumerteilung, AfD unterstützt die Haltung und fordert eine „flexibilisierte“ Anpassung des Ehegattennachzugs

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen ein deutsch-palästinensisches Ehepaar aus Berlin; palästinensische Ehefrau seit dem 7. Oktober 2023 im Gazastreifen fest und braucht für Familiennachzug nach Deutschland Unterstützung bei der Ausreise nach Ägypten; keine Verhandlungsfrist, Termin vor dem Berliner Verwaltungsgericht steht noch nicht fest
  • Zielgruppe/Region Ausreise Gazastreifen über Ägypten mit Antrag bei der Deutschen Botschaft in Kairo; Zustimmung/Ausreisegenehmigungen zusätzlich israelischer Stellen erforderlich, außerdem Sicherheitsüberprüfung durch COGAT; seit zweieinhalb Jahren fehlt Unterstützung Deutschlands für die Ausreise nach Ägypten
  • Institutionen/Regelbezug Auswärtiges Amt beruft sich auf Konsulargesetz (keine Evakuierung allein reisender Nicht-Deutscher), Israel sagt Ehegattennachzug nicht im Weg; bislang (laut Israel) von keinem europäischen Land einschließlich Deutschland ein Antrag auf Ausreise aus Gaza gestellt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Das deutsch-palästinensische Ehepaar aus Berlin sieht sich durch fehlende Unterstützung bei der Ausreise aus dem Gazastreifen blockiert; die palästinensische Ehefrau ist seit dem Hamas-Überfall am 7. Oktober 2023 im Gazastreifen fest, für das Visum müsste sie nach Kairo ausreisen und dort persönlich beim Visumprozess zum Familiennachzug vorsprechen
  • Veranlassung ist die Untätigkeitsklage gegen das Auswärtige Amt, weil seit zweieinhalb Jahren die Unterstützung für die Ausreise nach Ägypten fehlt; die Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht steht noch nicht fest
  • Hintergrund ist die Position des Auswärtigen Amtes, wonach das Konsulargesetz keine Evakuierung allein reisender Nicht-Deutscher aus Krisengebieten vorsieht und stattdessen Ausreisegenehmigungen israelischer Stellen sowie ein offizielles Ersuchen des Aufnahmelands erforderlich sind; Kritik kommt von Linken und Grünen, während AfD die restriktive Haltung stützt

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Das Auswärtige Amt bzw. die Bundesregierung verweist darauf, dass Ausreisen aus Gaza nur mit Ausreisegenehmigungen durch israelische Stellen erfolgen können und dass das Konsulargesetz eine Evakuierung allein reisender Nicht-Deutscher aus Krisengebieten nicht vorsieht
  • Das deutsch-palästinensische Ehepaar klagt wegen Untätigkeit gegen das Auswärtige Amt, um auf dem Klageweg Unterstützung für die Ausreise zur Visumsbeantragung für den Familiennachzug zu erreichen
  • Israel sieht den Ehegattennachzug nicht als Blockade, verlangt aber eine offizielle Zusage bzw. ein offizielles Ersuchen eines Aufnahmelandes (Deutschland) sowie Sicherheitsüberprüfungen
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