Streit um Zitatfreigabe – "Westfalenpost" widerspricht Merz
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: Debatte um Merz-Pressegespräch in Berlin
Berlin/Hagen () – Aussagen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der „Sommerpressekonferenz“ sorgen erneut für Kritik von Journalisten der „Westfalenpost“ aus Hagen in NRW. Ursprung des Streits: Ein Pressetermin am Montag im Sauerland.
Journalisten waren während eines Gesprächs am Hennesee bei Meschede, bei dem es um Merz` Bilanz als Wahlkreisabgeordneter ging, aufgefordert worden, wörtliche Zitate des Kanzlers vor der Veröffentlichung dem Bundespresseamt vorzulegen. Das hatte diese Zeitung noch am selben Tag in einer Online-Veröffentlichung als „unüblich“ kritisiert.
Eine Journalistin des Deutschlandfunks machte diesen Vorgang dann am Mittwoch zum Thema in der Bundespressekonferenz in Berlin. Und der Bundeskanzler wusste offenbar sofort Bescheid, um was es geht. Es habe sich am Hennesee um ein „Pressehintergrundgespräch“ gehandelt, bei dem „üblicherweise“ Zitate freigegeben würden, sagte Merz der Hauptstadtpresse.
„Dieser Darstellung widerspricht die Westfalenpost“, schreibt diese nun am Mittwochabend online. Merz habe als Wahlkreisabgeordneter die regionalen Medien zu einem „Sommerpressegespräch“ eingeladen, das nicht als „Hintergrundgespräch“ ausgewiesen worden sei. Und Merz` Sprecher im Wahlkreis habe den anwesenden Journalisten zu Beginn des Termins gesagt, das Gespräch sei „unter 1“. Das bedeutet in der journalistischen Praxis, dass eine Aussage oder Information uneingeschränkt veröffentlicht und zitiert werden darf.
Außerdem habe das Bundespresseamt die Aufgabe, die Kommunikation des Bundeskanzlers und der Bundesregierung zu steuern, nicht aber die des Wahlkreisabgeordneten Friedrich Merz, schreibt die „Westfalenpost“ weiter. Die Zeitung deutet an, dass mit dem Vorgehen womöglich die Veröffentlichung von unbedachten Äußerungen verhindert werden sollte. So habe der Kanzler im vergangenen April bei einem Termin in einer Marsberger Schule gesagt, dass US-Präsident Donald Trump kein Konzept im Iran-Krieg habe und die Iraner das amerikanische Volk demütigen würden – was umgehend für Ärger mit dem Weißen Haus sorgte.
Außerdem habe Merz im Zuge des Pressetermins im Sauerland Radio- und TV-Kollegen vor dem Mikrofon und der Kamera mit O-Tönen Rede und Antwort gestanden. „Auch aus diesem Grund erscheint die Aufforderung, Zitate vorzulegen, widersinnig“, sagte „Westfalenpost“-Chefredakteur Jost Lübben.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sommerpresskonferenz am 15.07.2026 |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Journalisten der Westfalenpost kritisieren, dass Friedrich Merz bei einem Gespräch am Hennesee zuvor angeblich aufgefordert worden seien, wörtliche Zitate vor Veröffentlichung dem Bundespresseamt vorzulegen
- Westfalenpost widerspricht der Darstellung des Kanzlers, es habe sich um ein Pressehintergrundgespräch gehandelt; sie behauptet, Merz habe als Wahlkreisabgeordneter zu einem Sommerpressegespräch eingeladen, das nicht als Hintergrundgespräch ausgewiesen gewesen sei, und der Ablauf sei als „unter 1“ mit uneingeschränkt zitierbaren Aussagen dargestellt worden
- Westfalenpost führt an, dass das Bundespresseamt der Kommunikation der Bundesregierung zugeordnet sei, und deutet als mögliches Ziel an, die Veröffentlichung unbedachter Äußerungen zu verhindern; als Beispiel wird ein Merz-Zitat aus einem April-Termin genannt, das nachfolgend Ärger mit dem Weißen Haus ausgelöst habe
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Journalisten der „Westfalenpost“ aus Hagen in NRW; betroffen sind Medienzugang und Zitier-/Freigabepraxis beim Pressetermin am Hennesee bei Meschede im Sauerland, Streit seit Veröffentlichung der Online-Version am selben Tag und erneute Kritik in der Bundespressekonferenz am Mittwoch; konkrete Fristen/Zeiträume außer Mittwoch/selben Tag nicht quantifiziert
- Bundeskanzler Friedrich Merz und sein Sprecher im Wahlkreis; es geht um die Frage, ob es ein „Pressehintergrundgespräch“ war und ob wörtliche Zitate vor Veröffentlichung dem Bundespresseamt vorzulegen sind; „unter 1“ bedeutet uneingeschränkte Zitierbarkeit, Stärke der Betroffenheit durch wiederholte Kritik und Verweis auf vorherige Äußerungen (April)
- Deutschlandfunk-Journalistin bzw. Deutschlandfunk als weiterer Akteur; Thema wird am Mittwoch in der Bundespressekonferenz in Berlin angesprochen, damit betroffen sind die Bundespressekonferenz/Berlin-Ebene der Kommunikation, zahlen-/zeitliche Rahmen nicht weiter konkretisiert
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Streit um die Einordnung eines Termins am Hennesee bei Meschede (Sauerland): Journalisten wurden aufgefordert, wörtliche Zitate vor Veröffentlichung dem Bundespresseamt vorzulegen, wobei dies als „unüblich“ kritisiert wurde
- Auslöser: Diskussion in der Bundespressekonferenz in Berlin, nachdem eine Deutschlandfunk-Journalistin den Vorgang thematisierte; Merz erklärte, es habe sich um ein Pressehintergrundgespräch gehandelt, bei dem „üblicherweise“ Zitate freigegeben würden
- Hintergrund/Kontext: Merz’ Darstellung widerspricht die Westfalenpost, weil der Termin als „Sommerpressegespräch“ ohne „Hintergrundgespräch“-Kennzeichnung angekündigt und als „unter 1“ (uneingeschränkte Zitatfähigkeit) eingeordnet worden sei; zusätzlich wird auf frühere unbedachte Äußerungen (u.a. zu Trump/ Iran) sowie die erfolgte O-Ton-/Interview-Situation vor Kamera und Mikrofon verwiesen
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