Wadephul verteidigt Internationalen Strafgerichtshof gegen USA
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: Streit um IStGH
Berlin () – Außenminister Johann Wadephul (CDU) hat den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen neuerliche schwere Vorwürfe der US-Regierung verteidigt.
„Für mich ist klar: Der Internationale Strafgerichtshof macht die Welt sicherer und gerechter“, sagte Wadephul dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland„. Der IStGH habe schlimmste Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgedeckt, etwa bei der Rekrutierung von Kindersoldaten in Bürgerkriegen. Er habe diejenigen zur Rechenschaft gezogen, die sich schwerster Verbrechen schuldig gemacht haben. Es komme also seiner Aufgabe wie vorgesehen nach. Wenn es Unzulänglichkeiten gebe, wie dies bei jeder Institution vorkomme, könne man das kritisieren. „Das ist für Deutschland aber kein Anlass, diese wichtige Einrichtung und Errungenschaft grundsätzlich infrage zu stellen. Im Gegenteil: Es ist von zentraler Bedeutung, den Internationalen Strafgerichtshof als unabhängige Einrichtung zu verteidigen und zu schützen“, sagte Wadephul. Die Bundesregierung stehe zum System der internationalen Gerichtshöfe genauso wie zur regelbasierten internationalen Ordnung.
US-Außenminister Marco Rubio hatte den für Völkerrecht und Kriegsverbrechen zuständigen IStGH scharf angegriffen und ihm Einmischung in innere Angelegenheiten der USA vorgeworfen. Der Gerichtshof führe „Krieg“ gegen die USA. Medienberichten zufolge erwägt die US-Regierung Sanktionen gegen Staaten, die sich nicht vom IStGH abwenden.
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| Bildhinweis: | Internationaler Strafgerichtshof (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Außenminister Johann Wadephul verteidigte den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen neuerliche schwere Vorwürfe der US-Regierung und betonte dessen Rolle bei der Aufdeckung und Ahndung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerster Krimineller
- Wadephul sagte, Kritik an möglichen Unzulänglichkeiten sei möglich, Deutschland stelle jedoch den IStGH nicht grundsätzlich infrage und wolle ihn als unabhängige Einrichtung verteidigen und schützen
- US-Außenminister Marco Rubio griff den IStGH scharf an und Medienberichten zufolge erwägt die US-Regierung Sanktionen gegen Staaten, die sich nicht vom IStGH abwenden
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Johann Wadephul (CDU) als außenpolitischer Vertreter Deutschlands verteidigt den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen neue schwere Vorwürfe der US-Regierung, betroffen ist vorrangig Deutschland/Politik-Entscheider und die internationale Strafrechtsordnung, keine konkreten Zahlen oder Fristen genannt
- US-Regierung und US-Außenminister Marco Rubio kritisieren den IStGH scharf und werfen Einmischung in innere Angelegenheiten sowie einen „Krieg“ gegen die USA vor, Medienberichten zufolge Erwägung von Sanktionen gegen Staaten, die sich nicht vom IStGH abwenden, aber keine konkreten Zeiträume oder Sanktionshöhe genannt
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- US-Außenminister Marco Rubio greift den IStGH scharf an und wirft Einmischung in innere Angelegenheiten sowie angebliche Kriegsführung gegen die USA vor
- Der IStGH wird von Außenminister Johann Wadephul verteidigt, weil der Gerichtshof schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgedeckt und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen habe, etwa bei der Rekrutierung von Kindersoldaten
- Hintergrund sind neue schwere Vorwürfe der US-Regierung gegen den IStGH; zudem erwägt die US-Regierung Medienberichten zufolge Sanktionen gegen Staaten, die sich nicht vom IStGH abwenden
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Außenminister Johann Wadephul verteidigt den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) öffentlich und weist Kritik zurück
- Die Bundesregierung steht nach Aussage von Wadephul zum System der internationalen Gerichtshöfe und zur regelbasierten internationalen Ordnung
- Die US-Regierung erwägt laut Medienberichten Sanktionen gegen Staaten, die sich nicht vom IStGH abwenden
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