EU vereinfacht Entschädigungen für Fluggäste

13. Juli 2026

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Europa stärkt Passagierrechte bei Flügen

Brüssel () – Die EU-Staaten haben grünes Licht für ein neues Gesetz gegeben, das die Rechte von Flugpassagieren stärken soll. Die neuen Regelungen sollen den Schutz der Passagiere verbessern und gleichzeitig für ein ausgewogenes Verhältnis zu den betrieblichen Realitäten der Fluggesellschaften sorgen.

Die neuen Vorschriften betreffen verbesserte Entschädigungen, Unterstützung, Informationen, Kommunikation mit den Fluggesellschaften und Umleitungen im Falle von Annullierungen und Verspätungen. Künftig müssen Passagiere, die einen Anspruch auf einen Ausgleich haben, innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch vor den Fluggesellschaften darüber informiert werden. Diese haben dann neun Monate Zeit, die Entschädigung in Anspruch zu nehmen. Außerdem wird die Definition „außergewöhnlicher Umstände“ klargestellt, um es den Passagieren zu erleichtern, ihre Rechte auszuüben.

Zusätzlich werden neue Rechte eingeführt, wie das Verbot, das Boarding auf einem Rückflug zu verweigern, weil ein Passagier den Hinflug nicht angetreten hat. Auch die Preistransparenz wird verbessert, indem die Flugpreise inklusive Handgepäck vor Beginn des Buchungsprozesses angezeigt werden müssen, um den Preisvergleich zwischen den Fluggesellschaften zu erleichtern. Spezifische und verstärkte Rechte werden zudem für Personen mit besonderen Bedürfnissen, wie Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, Kinder, unbegleitete Minderjährige und schwangere Passagiere, eingeführt.

Die aktualisierten Vorschriften für Fluggäste treten zwölf Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft – also voraussichtlich ab Mitte 2027.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Annullierter Flug (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • EU-Staaten haben ein neues Gesetz zur Stärkung der Flugpassagierrechte beschlossen, mit Regelungen zu Entschädigung, Unterstützung, Informationen, Kommunikation und Umleitungen bei Annullierungen und Verspätungen
  • Passagiere mit Ausgleichsanspruch müssen innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch die Fluggesellschaften informieren; die Fluggesellschaften haben anschließend neun Monate Zeit, die Entschädigung einzuziehen, und „außergewöhnliche Umstände“ wird klarer definiert
  • Boarding auf dem Rückflug darf nicht mehr verweigert werden, wenn ein Passagier den Hinflug nicht angetreten hat; außerdem müssen Flugpreise inklusive Handgepäck vor Buchungsbeginn angezeigt werden, und Inkrafttreten ist voraussichtlich Mitte 2027 (nach 12 Monaten und 20 Tagen)

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • EU-Staaten/Flugpassagiere; neue Rechte bei Annullierungen und Verspätungen sowie verbesserte Entschädigungen, Unterstützung, Informationen/Kommunikation und Umleitungen; elektronische Information der Passagiere mit Anspruch auf Ausgleich innerhalb von 4 Tagen nach der Ankunft, Fluggesellschaften haben 9 Monate Zeit für die Inanspruchnahme der Entschädigung und Klarstellung „außergewöhnlicher Umstände“
  • EU-weit neue Regelungen zu Passagierrechten; Boarding-Verbot auf dem Rückflug wegen Nichterscheinen beim Hinflug; Preistransparenz durch Anzeige von Flugpreisen inklusive Handgepäck vor Beginn des Buchungsprozesses; verstärkte Rechte für Menschen mit Behinderungen/eingeschränkter Mobilität, Kinder, unbegleitete Minderjährige und schwangere Passagiere
  • Inkrafttreten: 12 Monate und 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt, voraussichtlich ab Mitte 2027

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • EU-staaten beschließen neues Gesetz zur Stärkung der Passagierrechte bei Annullierungen und Verspätungen, mit Fokus auf verbesserten Schutz bei zugleich ausgewogenem Ausgleich für die betriebliche Lage der Fluggesellschaften
  • Ursachen/Hintergründe sind Bedarf an klareren Regeln zu Ansprüchen (u.a. elektronische Information innerhalb von vier Tagen, neun Monate Frist für Entschädigungsanspruch) sowie eine Präzisierung der Definition „außergewöhnlicher Umstände“ zur besseren Durchsetzbarkeit der Rechte
  • Auslöser/Kontext sind zusätzliche neue Rechte (z.B. Verbot von Boardingverweigerung bei Nichtantritt des Hinflugs auf dem Rückflug), erhöhte Preistransparenz (Preise inkl. Handgepäck vor Buchungsprozess) und verstärkte Regelungen für Passagiere mit besonderen Bedürfnissen, Inkrafttreten voraussichtlich ab Mitte 2027

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Passagiere mit Ausgleichsanspruch sollen künftig innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch über ihren Anspruch gegenüber den Fluggesellschaften informiert werden
  • Fluggesellschaften sollen neun Monate Zeit haben, die Entschädigung in Anspruch zu nehmen
  • Mit Inkrafttreten sollen zudem Informations-, Unterstützungs- und Kommunikationspflichten sowie konkrete Rechte bei Annullierungen und Verspätungen einschließlich Umleitungen verbindlich gelten
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH