Lebenslange Haft für Ehepaar nach Versklavung jesidischer Mädchen
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Justiz in München: Islamistischer Kindermissbrauch
München () – Im Prozess um die Versklavung und Vergewaltigung zweier jesidischer Mädchen hat das Oberlandesgericht München ein irakisches Ehepaar zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Dezember 2024 Anklage erhoben – unter anderem wegen der Vorwürfe des Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie der Kriegsverbrechen gegen Personen. Diese Taten erfüllten laut Anklage zudem die Tatbestände des Menschenhandels und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Daneben wurde den Angeschuldigten die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
Das Ehepaar war nach islamischem Recht verheiratet und gehörte zwischen Oktober 2015 und Dezember 2017 im Irak sowie in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) als Mitglieder an. Auf Wunsch der Frau kaufte der Mann im Herbst 2015 auf einem Basar in Mossul ein damals fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin. Anfang Oktober 2017 erwarb das Ehepaar ein weiteres, damals zwölfjähriges jesidisches Mädchen. Der Mann soll beide Kinder mehrfach vergewaltigt haben. Zudem wurden die Kinder wirtschaftlich ausgebeutet, indem sie unentwegt zur Hausarbeit und Kinderbetreuung herangezogen wurden. Darüber hinaus sollen noch weitere körperliche Misshandlungen verübt worden sein.
Die jetzt Verurteilten waren am 9. April 2024 festgenommen worden und befanden sich seitdem in Untersuchungshaft.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bayerischer Verfassungsgerichtshof und OLG München (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Das Oberlandesgericht München verurteilte ein irakisches Ehepaar wegen Versklavung und Vergewaltigung zweier jesidischer Mädchen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe
- Die Bundesanwaltschaft hatte im Dezember 2024 Anklage erhoben; vorgeworfen wurden u. a. Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Menschenhandel, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sowie die Mitgliedschaft im IS
- Das Ehepaar wurde für die Beschaffung der Mädchen (im Herbst 2015 bzw. Anfang Oktober 2017) im IS-Gebiet und die anschließenden sexuellen Übergriffe sowie die wirtschaftliche Ausbeutung und Misshandlungen verantwortlich gemacht; festgenommen am 9. April 2024 und seitdem in Untersuchungshaft
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Oberlandesgericht München verurteilte ein irakisches Ehepaar (Prozess wegen Versklavung und Vergewaltigung zweier jesidischer Mädchen) zu lebenslanger Freiheitsstrafe; festgenommen am 9. April 2024 und seitdem in Untersuchungshaft
- Tatzeitraum Oktober 2015 bis Dezember 2017 im Irak und in Syrien; auf einem Basar in Mossul kaufte der Mann im Herbst 2015 ein damals fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin, Anfang Oktober 2017 ein weiteres, damals zwölfjähriges; Mitgliedschaft im IS laut Anklage/Vorwurf
- Verfolgte Anklagepunkte laut Bundesanwaltschaft: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen sowie Menschenhandel und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; außerdem Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Anklageerhebung im Dezember 2024
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Bundesanwaltschaft erhob im Dezember 2024 Anklage unter anderem wegen Versklavung und Vergewaltigung, Völkermord sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, zusätzlich Menschhandel und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sowie Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung
- Ehepaar war zwischen Oktober 2015 und Dezember 2017 als Mitglieder beim „Islamischen Staat“ in Irak und Syrien; der Mann kaufte auf einem Basar in Mossul jesidische Mädchen als Sklavinnen (fünfjährig im Herbst 2015, zwölfjährig Anfang Oktober 2017) und verübte laut Vorwurf wiederholt Vergewaltigungen sowie wirtschaftliche Ausbeutung durch Zwang zu Hausarbeit und Kinderbetreuung
- Hintergründe/Auslöser: islamische Ehe nach islamischem Recht, Zugehörigkeit zu IS als Kontext für die Gewalttaten und Ausbeutung; festgenommen am 9. April 2024, seitdem Untersuchungshaft
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Das Oberlandesgericht München hat das irakische Ehepaar im Prozess wegen Versklavung und Vergewaltigung zweier jesidischer Mädchen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt
- Die Bundesanwaltschaft hatte im Dezember 2024 Anklage erhoben und dabei unter anderem Vorwürfe wegen Menschenhandels, schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern sowie Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (IS) geltend gemacht
- Die Angeklagten wurden am 9. April 2024 festgenommen und befanden sich seitdem in Untersuchungshaft
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