Lebenslange Haft nach Mord auf Bremer Friedhof rechtskräftig

8. Juli 2026

Bremen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Rechtsprechung in Bremen zu Mordfall

() – Das Landgericht Bremen hat den Mord auf dem Waller Friedhof rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des verurteilten 28-Jährigen als unbegründet verworfen, wie das Landgericht am Mittwoch mitteilte.

Der Mann war im September 2025 wegen Mordes und versuchten Totschlags zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Der Verurteilte hatte gemeinsam mit einem 37-jährigen Mittäter am 18. September 2024 einen Mann auf dem Waller Friedhof getötet. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der 28-Jährige dem Mittäter 1.000 Euro für die Beteiligung an der Tat versprochen.

Der 37-Jährige sollte das Opfer zunächst mit einem Elektroschocker außer Gefecht setzen, was jedoch wegen einer Fehlfunktion misslang.

Daraufhin stach der 28-Jährige mehrfach mit einem Gegenstand auf das Opfer ein. Der Mann verblutete noch am Tatort.

Die Kammer verurteilte den Angeklagten zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesgerichtshof (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: 28-jähriger Verurteilter, 37-jähriger Mittäter, Opfer
  • Stärke: lebenslange Haftstrafe für den 28-Jährigen
  • Zeitraum: Tat am 18. September 2024, Verurteilung im September 2025

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Mord und versuchter Totschlag auf Waller Friedhof
  • Verurteilung zu lebenslanger Haft durch das Landgericht Bremen
  • 1.000 Euro Anreiz für Mittäter zur Beteiligung an der Tat

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Revision des verurteilten Mannes wurde verworfen
  • Urteil des Landgerichts Bremen wurde rechtskräftig
  • Verurteilung zu lebenslanger Haft bestätigt
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH