Niedersachsen nimmt 14 neue Dorfregionen in Förderprogramm auf
Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Förderung in Niedersachsen-Dorfentwicklung
Hannover () – Das Landwirtschaftsministerium hat 14 neue Dorfregionen in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Das teilte das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg am Montag mit.
Damit können die beteiligten Gemeinden nach Erstellung eines Dorfentwicklungsplans über mehrere Jahre eine Förderung von bis zu 75 Prozent bei öffentlichen Maßnahmen erhalten. Insgesamt nehmen nun 182 Dorfregionen mit 769 Dörfern an dem Programm teil, das im Förderzeitraum 2023 bis 2027 mit 220 Millionen Euro aus dem EU-Förderkonzept KLARA hinterlegt ist.
Im Bereich des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg wurden die Dorfregionen Rotenburger Ortschaften, Gnarrenburger Moor, Freiburg/Elbe, Ahlenmoor und Flecken Langwedel aufgenommen.
Die neu aufgenommenen Dorfregionen verteilen sich auf die Landkreise Gifhorn, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Diepholz, Verden, Rotenburg/Wümme, Cuxhaven, Stade, Leer, Vechta, Grafschaft Bentheim und Osnabrück. Ministerin Miriam Staudte überreichte am 3. Juli symbolisch die Urkunden an die Vertreter der Regionen.
Das Förderprogramm Dorfentwicklung ermöglicht es den Dörfern, sich mit ihren Potenzialen und Bedürfnissen auseinanderzusetzen und eine langfristige Strategie zu entwickeln.
Die Menschen vor Ort beschäftigen sich dabei mit Themen wie Demographie, Klimawandel, Baukultur oder sozialem Miteinander. Für investive Maßnahmen können nach Anerkennung des Dorfentwicklungsplans Förderanträge gestellt werden, der nächste Stichtag ist der 30. September dieses Jahres.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Rathaus (Archiv) |
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- Regionen: Landkreise Gifhorn, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Diepholz, Verden, Rotenburg/Wümme, Cuxhaven, Stade, Leer, Vechta, Grafschaft Bentheim, Osnabrück
- Zahlen/Fristen: Förderzeitraum 2023 bis 2027, 220 Millionen Euro EU-Fördermittel, nächster Stichtag 30. September 2023, bis zu 75 % Förderung für öffentliche Maßnahmen
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