Bundeswehrverband fürchtet negative Folgen von Reservistengesetz

30. Juni 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Bundeswehr und Reservistenpolitik in Deutschland

() – Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Oberst André Wüstner, rechnet mit negativen Folgen des geplanten Reservistenstärkungsgesetzes für den freiwilligen Wehrdienst.

Der Gesetzentwurf mit der Aufhebung der doppelten Freiwilligkeit folge richtigerweise dem Narrativ der Zeitenwende und diene dem Ziel der Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr, sagte Wüstner der „Welt“ (Mittwochausgabe). „Ich gehe allerdings davon aus, dass die sodann verpflichtende Heranziehung von Reservedienstleistenden negative Auswirkungen auf die Freiwilligenmeldungen zum Wehrdienst haben wird.“

Scheidet ein Soldat aus der Bundeswehr aus und wird zum Reservisten, galt bislang die sogenannte doppelte Freiwilligkeit: Für die regelmäßigen Reserveübungen müssen sowohl der Reservist als auch sein ziviler Arbeitgeber zustimmen. Mit dem Gesetzentwurf zum neuen „Reservestärkungsgesetz“ soll das jetzt geändert werden. Nur wenn ein Reservist „weniger als sechs Monate Freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement geleistet“ hat, so heißt es darin, könne er nicht verpflichtend zu Wehrübungen herangezogen werden.

Für alle, die länger gedient haben, wird es eine gestaffelte Pflicht geben: Bei weniger als einem Jahr Wehrdienst kann ein Reservist bis zu seinem 45. Lebensjahr für Übungen herangezogen werden. Die Dauer „der einzelnen Reservedienstleistung darf drei Wochen pro Jahr nicht überschreiten“, so der Entwurf. Bei über einem Jahr bis zu vier Jahren Wehrdienst kann ein Reservist bis zum 65. Lebensjahr zu Übungen verpflichtet werden, für maximal vier Wochen im Jahr. Bei bis zu 13 Jahren Arbeit als Soldat dürfen es sechs Wochen im Jahr sein, bei noch länger gedienten Soldaten zwölf Wochen pro Jahr. Das sind die gesetzlichen Höchstgrenzen.

Siehe auch:  Weidel kritisiert Familienbild in Sachsen-Anhalter AfD-Wahlprogramm

In der Praxis, so heißt es im Ressort, gehe es um etwa zwei Wochen Übung alle ein bis zwei Jahre. Die Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten für diesen verpflichtend angeordneten Reservedienst freistellen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Soldaten der Bundeswehr (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Geplantes Reservistenstärkungsgesetz wird die doppelte Freiwilligkeit aufheben.
  • Reservisten werden unter bestimmten Bedingungen verpflichtend zu Wehrübungen herangezogen.
  • Regelungen zur maximalen Dauer der Reservedienstleistungen wurden definiert (3 bis 12 Wochen pro Jahr).

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Reservisten des freiwilligen Wehrdienstes
  • negative Auswirkungen auf Freiwilligenmeldungen erwartet
  • gestaffelte Pflicht für Übungen bis zum 65. Lebensjahr, je nach Wehrdienstdauer

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Aufhebung der doppelten Freiwilligkeit für Reservisten.
  • Einführung gestaffelter Pflicht für Reservedienst basierend auf Wehrdienstdauer.
  • Arbeitgeber müssen Mitarbeiter für Reservedienst freistellen.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)